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Lexikon · Recht & Steuern

Volleinspeisung (Einspeisemodell)

Betriebsweise, bei der eine Solaranlage ihren gesamten Strom ins öffentliche Netz einspeist und der Betreiber dafür die Einspeisevergütung nach EEG erhält. Die Bewohner des Gebäudes nutzen den Strom nicht; eine Modernisierungsumlage scheidet deshalb aus.

Ausführlich: Solarmodelle im Vergleich

Ausführlich

Volleinspeisung ausführlich

Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Solarstrom ins öffentliche Netz. Der Betreiber erhält 20 Jahre lang die Einspeisevergütung nach EEG, die für neue Anlagen halbjährlich sinkt; ab 100 kWp ist die Direktvermarktung Pflicht. Die Bewohner haben vom Strom nichts, deshalb scheidet eine Modernisierungsumlage aus.

Das Modell ist einfach: ein Einspeisezähler, keine Verträge mit Bewohnern, keine Abrechnung. Es erfüllt die Solardachpflicht und eignet sich, wenn eine Pflichtanlage mit wenig Aufwand gewünscht ist.

Mit dem EEG 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen weitgehend entfallen; die Details sind noch im Gesetzgebungsverfahren. Wer heute plant, sollte die Nutzung im Gebäude mit durchrechnen.

Im Ratgeber: alle Solarmodelle im Vergleich →

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