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Wissen / Häufige Fragen

Wissen

Häufige Fragen zu WohnStrom

Die wichtigsten Antworten, kurz und allgemein. Was nur Ihre Rolle betrifft, beantworten wir im Detail auf der Seite für Ihre Zielgruppe.

Funktion & Technik 3

Funktioniert es mit einer bestehenden PV-Anlage?

Bestehende Volleinspeise-Anlagen können übernommen werden. Vorhandene zentrale Wechselrichter lassen sich unter Umständen als Laderegler weiter nutzen.

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Was unterscheidet WohnStrom von Mieterstrom?

Beim Mieterstrom verkauft der Vermieter Strom an die Mieter und übernimmt die Pflichten eines Energieversorgers. Bei WohnStrom betreiben die Bewohner je einen Kleinsterzeuger, es wird kein Strom verkauft, gemessen oder abgerechnet.

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Was unterscheidet WohnStrom von Gebäudestrom (GGV)?

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung braucht virtuelle Messkonzepte und eine Aufteilung je Wohnung. WohnStrom speist direkt hinter dem Netzzähler jeder Wohnung ein, ein Messkonzept ist nicht nötig.

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Recht & Steuern 2

Werden wir zum Stromversorger im Sinne des Stromsteuerrechts?

Nein, es findet keine Stromlieferung an Mieter statt. Die Anlagen je Gebäude liegen zudem weit unter der 2-MW-Grenze. Eine steuerliche Kurzbewertung stellen wir Ihnen zur Verfügung.

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Ist WohnStrom umlagefähig?

Ja, als Modernisierung oder pauschal. PV, Batterie und SolarMatrix-Komponenten können als Modernisierung auf die Kaltmiete umgelegt werden. Fördermittel werden vorher abgezogen. Auch eine (anteilige) Umlage in eine pauschale Warmmiete ist möglich.

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Wirtschaftlichkeit & Finanzierung 6

Wer finanziert die Anlage?

Aus Eigenmitteln, über die Hausbank oder mit Programmen der Landesförderbanken. Unternehmen und Genossenschaften können zusätzlich den Förderkredit KfW 270 nutzen. Privatpersonen sind laut KfW-Merkblatt nur mit Einspeisung oder Stromverkauf antragsberechtigt, die WohnStrom nicht vorsieht; ob eine WEG den Kredit nutzen kann, klärt die Hausbank im Einzelfall. Genossenschaften mit Spareinrichtung oder Mitgliederdarlehen finanzieren auch aus Mitgliederkapital.

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Lohnt sich das schon für ein kleines Gebäude?

Ja, typisch sind Mehrfamilienhäuser mit 6 bis 20 Wohnungen je Aufgang, rund 2 bis 8 m² nutzbarer Dachfläche je Wohnung (1 bis 4 Solarmodule) und 1 bis 3 m² Platz im Keller.

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Welche Rendite ist realistisch?

Im Beispiel rund 6 % Anfangsrendite bei 100 % Eigenkapital: Modernisierungsumlage abzüglich Betriebskosten im Verhältnis zur Investition, je nach Investition, Förderung und Umlage. Mit Fremdkapital steigt die Eigenkapitalrendite, solange die Umlage über dem Kapitaldienst liegt. Ihr Objekt rechnen wir konkret durch; die Werte sind unverbindliche Prognosen.

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Was spart eine Wohnung?

In der Beispielrechnung rund 270–440 € je Wohnung und Jahr, je nach Verbrauch, Strompreis und installierter Leistung.

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Was kostet der Betrieb?

Für Plattform, Software und Service fällt eine geringe Servicegebühr je Wohnung und Monat an, bei großen Objekten gedeckelt. Vor Ort übernimmt ein Installationspartner den Service.

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Wie viel CO₂ spart eine Wohnung mit WohnStrom?

Im Beispiel nutzt eine Wohnung rund 1.100 kWh Solarstrom im Jahr selbst und bezieht entsprechend weniger aus dem Netz. Mit dem Strommix 2025 (344 g CO₂ je kWh, Umweltbundesamt) sind das rund 380 kg CO₂ pro Jahr, bei einem Haus mit 24 Wohnungen rund 9 t. Mit sinkendem CO₂-Anteil im Strommix wird die Einsparung je kWh über die Jahre kleiner.

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Umsetzung & Partner 10

Müssen Zähler getauscht oder Wohnungen betreten werden?

Nein. Eingebaut wird ausschließlich im Keller hinter den vorhandenen Zählern.

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Was muss angemeldet werden, und wer macht das?

Jeder WohnStrom Erzeuger ist eine Kleinsterzeugungsanlage bis 800 VA und wird innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert. Je nach Netzbetreiber, etwa in Brandenburg, wird jeder Erzeuger zusätzlich beim Netzbetreiber angezeigt, im vereinfachten Verfahren nach VDE-AR-N 4105 mit dem Formular F.1.2, ohne Netzanschlussverfahren einer Großanlage. Beides übernehmen wir gebündelt im Auftrag der Bewohner, auch bei Mieter- und Eigentümerwechsel. Für Sie entsteht kein Aufwand.

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Für welche Gebäude eignet sich WohnStrom?

Für Mehrfamilienhäuser im Bestand und Neubau mit nutzbarer Dach- oder Fassadenfläche und 1–3 m² Platz im Keller je Hausanschluss. Ideal sind etwa 1–2 kWp Solarleistung je Wohnung.

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Wie lange dauert die Umsetzung?

Planung und Bestellung 1–4 Monate, Lieferzeit normalerweise 3 Monate ab Beauftragung, Installation und Inbetriebnahme an einem Tag.

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Wie finde ich einen Solar-Installateur für ein Mehrfamilienhaus?

Geben Sie die Postleitzahl des Gebäudes ein und wählen Sie „Solar aufs Dach“. Sie sehen unsere Vertragspartner in Ihrem PLZ-Bereich, Ihrer Region oder bundesweit. Für WohnStrom kann jeder Elektro- oder PV-Betrieb installieren; wir unterstützen bei Planung und Inbetriebnahme.

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Wer hilft, die zweite Miete zu senken?

Hausverwaltungen setzen Maßnahmen im Bestand um, Energieberater zeigen Einsparpotenziale und Fördermittel. Mit WohnStrom sinken die Stromkosten der Bewohner, ohne Stromabrechnung und ohne Zählertausch.

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Sind die gelisteten Betriebe SolarMatrix-Partner?

Ja. Gelistet sind nur Betriebe mit Partnervertrag mit SolarMatrix, für WohnStrom geschult und mit dem Hinweis „Empfohlen und geprüft“ gekennzeichnet.

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Wer darf WohnStrom installieren?

Elektriker, Solarteure und TGA-Betriebe, mit Schulung auch qualifizierte Dachdecker. Es gibt keinen Zählertausch und keine Arbeiten in den Wohnungen.

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Wann ist ein Gebäude ein guter Anlass?

Bei einer Dachsanierung oder einem guten Flachdach: Das Gerüst steht ohnehin oder wird nicht gebraucht, so ist der Einbau schnell und günstig.

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Ist der Batteriespeicher im Keller sicher?

Der Speicher wird nach Herstellervorgaben und geltenden Normen in einem eigenen Kellerbereich aufgestellt, mit Abstand zu Fluchtwegen und brennbaren Materialien. Die Batterie nutzt Lithium-Eisenphosphat-Zellen (LFP), die als besonders temperaturstabil gelten; die Module sind überwacht, Störungen meldet die Plattform an SolarMatrix und den Fachbetrieb. Aufstellort und Brandschutz stimmt Ihr Installationspartner vor dem Einbau mit Ihnen und, wo nötig, mit Versicherung und Brandschutzbeauftragten ab.

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Betrieb & Bewohner 7

Was ändert sich für meine Mieter?

Sie sparen beim Strom, ohne selbst zu investieren, und behalten ihren Stromanbieter. Die Kaltmiete steigt um die Modernisierungsumlage, netto bleibt im Beispiel ein Vorteil.

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Können Mieter ihren Stromanbieter frei wählen?

Ja. Der WohnStrom Erzeuger senkt den Netzbezug, der Stromvertrag bleibt frei wählbar.

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Wer ist bei einer Störung zuständig?

Niemand muss etwas koordinieren. Das Monitoring meldet die Störung automatisch an SolarMatrix und den Installationspartner. SolarMatrix diagnostiziert aus der Ferne; muss ein Bauteil getauscht werden, kommt der Installationspartner mit dem Ersatzteil. Die Verwaltung erhält das Protokoll.

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Was passiert mit dem Strom in der Wohnung bei einer Störung?

Nichts Spürbares: Jede Wohnung bleibt am Netz und bezieht Strom wie bisher. Bis zur Behebung fehlt nur der Solaranteil, eine Versorgungsunterbrechung gibt es nicht.

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Was kostet ein Einsatz vor Ort?

Im Gewährleistungsfall nichts für die Komponenten. Außerhalb der Gewährleistung rechnet der Installationspartner seinen Einsatz nach Aufwand ab. Software, Monitoring, Updates und Ferndiagnose sind in der Plattformgebühr enthalten. Einzelheiten regeln Servicevertrag und Hardware-AGB.

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Muss die Anlage regelmäßig geprüft werden?

Ja, wie jede elektrische Anlage im Gebäude. Der Installationspartner prüft sie in festen Abständen, die Plattform erinnert daran und dokumentiert das Ergebnis. Zusätzlich wertet SolarMatrix den Zustand jährlich aus der Ferne aus.

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Was passiert nach 25 Jahren?

Die Anlage läuft weiter, solange sie zuverlässig Strom liefert. Vor Ablauf schlagen wir den passenden Weg vor: Verlängerung, Erneuerung einzelner Komponenten oder Rückbau.

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Stand: . Vereinfachte Darstellung, keine Rechtsberatung.

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