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Gebäude grob durchrechnen
Für Eigentümer / WEG

Für Wohnungseigentümergemeinschaften

Ein Beschluss, faire Anteile für jede Wohnung

Ungleiche Miteigentumsanteile, Wohnungsgrößen und Verbräuche, Selbstnutzer neben Vermietern, dazu vielleicht eine Praxis im Erdgeschoss: WohnStrom verteilt Solarstrom und Kosten nach dem Schlüssel, den Ihre WEG beschließt. Mit Wirtschaftlichkeitsrechnung und Beschlussvorlage für die Eigentümerversammlung.

Gebäude grob durchrechnenUnterlagen für WEGs

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Eigentümerversammlung erst vorbereiten? Unverbindlich sprechen →

Kurz gesagt

In der WEG ist WohnStrom eine bauliche Veränderung, die mit einfacher Mehrheit beschlossen wird (§ 20 WEG); die Einladungsfrist beträgt drei Wochen (§ 24 Abs. 4 WEG). Im Beispiel kostet die Anlage rund 4.200 € je Wohnung vor und rund 3.100 € nach SolarPLUS L in Berlin (50 % auf Speicher und Messplätze); die Kostenverteilung bleibt auch bei ungleichen Wohnungen fair. Muster-Beschlussvorlage und Kostenverteilung stehen als PDF bereit.

1 Beschlussin der Eigentümerversammlung

Muster-Beschlussvorlage für Maßnahme, Kostenverteilung und Verteilerschlüssel.

MEA/m²/kWhSchlüssel frei wählbar

Solaranteil je Einheit passend zum Kostenschlüssel.

270–440 €Ersparnis je Wohnung und Jahr (Beispielrechnung)

Für Selbstnutzer direkt, für vermietete Wohnungen über die Miete.

0Stromverträge

Weder die WEG noch SolarMatrix wird zum Stromanbieter.

Ihre Ausgangslage

Viele Eigentümer, viele Interessen

Ungleiche Einheiten
  • Sehr unterschiedliche Miteigentumsanteile und Wohnungsgrößen
  • Verbräuche von Single-Haushalt bis Praxis oder Laden im Teileigentum
Unterschiedliche Rollen
  • Selbstnutzer wollen sparen, Vermieter wollen umlegen und Werterhalt
  • Nicht alle Eigentümer wollen oder können sofort mitmachen
Beschluss & Recht
  • Mehrheiten für Maßnahme und Kostenverteilung nach §§ 20, 21 WEG
  • Kostenschlüssel muss nachvollziehbar und fair sein
Finanzierung & Verwaltung
  • Erhaltungsrücklage oft für Dach, Fassade und Heizung verplant
  • Die Verwaltung will keinen zusätzlichen Abrechnungsaufwand
Luftbild eines Altbaus mit Solaranlage auf dem Dach und Balkonen zum Hof

Ein Beschluss, von dem jede Wohnung etwas hat.

Selbstnutzer sparen beim Strom, Vermieter modernisieren umlagefähig. Gemeinsam auf einem Dach.

So löst WohnStrom das

Fair verteilt, einfach beschlossen

Ihre AnforderungMit WohnStrom
Ungleiche Anteile und VerbräucheDie Software ordnet jeder Einheit einen festen Solar- und Batterieanteil zu: nach Miteigentumsanteilen, Wohnfläche, Verbrauch, gleich je Einheit oder gemischt. Kosten- und Solaranteil folgen demselben Schlüssel, so zahlt niemand für den Strom der anderen.
Gewerbe im TeileigentumPraxen, Büros und Läden verbrauchen tagsüber, genau dann, wenn die Sonne scheint. Sie erhalten auf Wunsch einen größeren Anteil gegen entsprechend höhere Kosten.
Selbstnutzer und VermieterSelbstnutzer sparen direkt auf ihrer Stromrechnung. Vermietende Eigentümer können ihren Anteil als Modernisierung oder pauschal auf die Miete ihrer Wohnung umlegen; die Mieter sparen beim Strom.
Wer (noch) nicht mitmachtBeschließt die WEG die Kostenverteilung nur auf die zustimmenden Eigentümer (§ 21 Abs. 3 WEG), erhalten auch nur deren Einheiten einen Erzeuger. Wer später einsteigen will, kann gegen angemessenen Ausgleich nachgerüstet werden (§ 21 Abs. 4 WEG). Technisch ist das jederzeit möglich und wurde bereits umgesetzt, braucht aber einen neuen Beschluss. Die WEG kann deshalb vorsorglich gleich die Ausstattung aller Wohnungen beschließen.
AllgemeinstromAuf Wunsch wird auch der Allgemeinstrom (Treppenhaus, Aufzug, Heizungspumpen) mitversorgt, mit einem eigenen Erzeuger je Aufgang. Dann gibt es mehr Erzeuger als Wohnungen, und der Solarstrom senkt zusätzlich das Hausgeld für alle.
VerwaltungsaufwandKeine Zählerstände, keine Stromabrechnung, kein Lieferantenwechsel. Eigentümerwechsel und Mieterwechsel laufen über das Portal.

Verteilerschlüssel

So wirkt der Schlüssel in einer gemischten WEG

Beispiel mit vier sehr unterschiedlichen Einheiten. Wählen Sie den Schlüssel, den Ihre WEG beschließen könnte.

EinheitNutzungm²MEAkWh/JahrSolar- und Kostenanteil
Whg. 1 · 1 ZimmerSelbstnutzer38521.400
11,7 %
Whg. 2 · 3 Zimmervermietet781082.600
24,3 %
Whg. 3 · 4 ZimmerSelbstnutzer1121553.800
34,8 %
Praxis (Teileigentum)Gewerbe, tagsüber951306.500
29,2 %

Vereinfachtes Beispiel. Mischformen, etwa ein Sockelanteil je Einheit plus Verbrauch, sind möglich.

Ablauf & Zusammenarbeit

Von der Idee zum Beschluss

Von der Idee bis zur Anlage meist sechs bis neun Monate, abhängig vom Termin der nächsten Versammlung. Eine außerordentliche Versammlung kann den Weg verkürzen.

  • Woche 0Anstoß Beirat, Verwaltung oder ein Eigentümer nennt uns Objekt, Einheiten und Miteigentumsanteile.Ergebnis: Datenbasis
  • Woche 1–2Rechnung je Einheit Wirtschaftlichkeit für Selbstnutzer und Vermieter getrennt, Kosten je Einheit nach den möglichen Verteilerschlüsseln.Ergebnis: Zahlen für jede Einheit
  • ≥ 3 Wochen vor der VersammlungEinladung mit Unterlagen Die Verwaltung nimmt WohnStrom auf die Tagesordnung (Einladungsfrist mindestens drei Wochen, § 24 Abs. 4 WEG) und verschickt Beschlussvorlage und Antworten auf die häufigsten Fragen. Auf Wunsch gibt es vorab eine Informationsrunde.Ergebnis: Vorbereitete Eigentümer
  • VersammlungBeschluss Maßnahme (§ 20 WEG), Kostenverteilung (§ 21 WEG), Finanzierung und Verteilerschlüssel in einem Beschluss.Ergebnis: Protokoll und Eintrag in die Beschlusssammlung
  • 1 MonatAnfechtungsfrist und Förderantrag Viele Verwaltungen warten die Anfechtungsfrist ab (§ 45 WEG). In dieser Zeit wird der Förderantrag gestellt.Ergebnis: Bestandskräftiger Beschluss, Förderantrag gestellt
  • rund 3 MonateAuftrag, Lieferung, Ankündigung Beauftragung des Fachbetriebs und Lieferung der Komponenten. Vermietende Eigentümer kündigen die Modernisierung ihren Mietern an, spätestens drei Monate vor Beginn (§ 555c BGB).Ergebnis: Einbautermin
  • 1 TagEinbau und Aktivierung Installation im Keller, Aktivierung je Einheit im Portal. Vermietende Eigentümer verschicken danach die Erklärung zur Mieterhöhung.Ergebnis: Solarstrom für jede beteiligte Einheit
WerAufgabe
EigentümerversammlungBeschluss über Maßnahme, Finanzierung, Kostenverteilung und Verteilerschlüssel
Verwaltung & BeiratVorbereitung, Tagesordnung, Ankündigung der Modernisierung, Aktivierung im Portal
SolarMatrixWirtschaftlichkeit je Einheit, Muster-Beschlussvorlage, Komponenten, Plattform, Service- und Betriebsvertrag
Elektro-FachbetriebInstallation an einem Tag, Inbetriebnahme, Service vor Ort
Vermietende EigentümerOptional Modernisierungsankündigung und Umlage gegenüber ihren Mietern

Finanzierung & Wirtschaftlichkeit

Aus der Rücklage, per Umlage oder mit Kredit

WEGs haben mehrere Wege, oft auch kombiniert. Entscheidend ist, dass Kostenschlüssel und Solaranteil zusammenpassen.

Rücklage

Erhaltungsrücklage

Wenn ausreichend vorhanden und nicht für Dach oder Heizung verplant.

Sonderumlage

Nach beschlossenem Schlüssel

Jede Einheit zahlt ihren Anteil, passend zu ihrem Solaranteil.

Kredit

WEG-Kredit

Kredit der Hausbank oder Landesförderbank an die Gemeinschaft, die Rate fließt ins Hausgeld. KfW 270 setzt bei Privatpersonen laut Merkblatt Einspeisung voraus, die WohnStrom nicht vorsieht.

Steuer

0 % Umsatzsteuer

Solarkomponenten ohne Mehrwertsteuer; vermietende Eigentümer prüfen Umlage und Abschreibung.

Prüfoption · in Vorbereitung

Rate je Wohnung

Jede Eigentümerin entscheidet für ihre Wohnung: einmal zahlen oder in Raten. Wir bereiten die Beschlussvorlage mit beiden Wegen vor und nennen Ihnen passende Finanzierungspartner.

In Prüfung: Diese Variante bieten wir an, sobald Partner und rechtliche Fragen geklärt sind. Wer Pilotpartner werden möchte, spricht uns gern an. Konditionen legt ausschließlich das finanzierende Institut fest.

Die Wirtschaftlichkeit rechnen wir für Selbstnutzer und Vermieter getrennt. In der Grobkalkulation für Ihr Gebäude weisen wir beides aus.

Wirtschaftlichkeit & FinanzierungFinanzierungspartner

Ihr Netzwerk

Wer Ihre WEG begleitet

Wir arbeiten mit den Partnern, die Ihre Gemeinschaft schon kennt, und liefern ihnen die passenden Unterlagen.

Verwaltung

Ihre Hausverwaltung

Vorbereitung und Umsetzung ohne Abrechnungsaufwand. Für Hausverwaltungen

Beirat

Verwaltungsbeirat

Unterlagen und Rechnung zur Vorbereitung, auf Wunsch ein Vorgespräch.

Elektrohandwerk

Ihr Fachbetrieb vor Ort

Installation an einem Tag. Auf Wunsch vermitteln wir geprüfte Partner. Fachpartner finden

Energieberatung

Sanierungsfahrplan

WohnStrom passt in den individuellen Sanierungsfahrplan und in Machbarkeitsstudien.

Bank & Förderung

WEG-Kredit und Förderprogramme

Unterlagen für KfW 270, Hausbank und lokale Förderung.

Steuerberatung

Für vermietende Eigentümer

Einordnung von Umlage, Abschreibung und Umsatzsteuer je Einheit.

Wärme & Sanierung

Passt zu Dach, Fassade und Heizung

WohnStrom konkurriert nicht mit der Sanierung, sondern lässt sich gut kombinieren.

  • Dachsanierung geplant? Gerüst und Planung fallen nur einmal an
  • Ideal mit Fernwärme: Warmwasser direkt elektrisch je Wohnung mit Solarstrom vom Dach
  • Luft-Luft-Wärmepumpen (ähnlich Klimaanlagen) für Kühlung im Sommer und die Übergangszeit
  • Kleine Investition je Einheit, die Rücklage bleibt für Dach, Fassade und Heizung

Fragen im Detail

Was Miteigentümer wissen wollen

Funktion & Technik

Unsere Anteile, Wohnungsgrößen und Verbräuche sind sehr unterschiedlich. Wie wird fair verteilt?

Sie beschließen einen Schlüssel: Miteigentumsanteile, Wohnfläche, Verbrauch, gleich je Einheit oder eine Mischung. Die Software ordnet die Solaranteile genau nach diesem Schlüssel zu, die Kosten folgen demselben Schlüssel.

Wir haben eine Praxis oder einen Laden im Teileigentum. Passt das?

Sehr gut. Gewerbe verbraucht tagsüber und nutzt den Solarstrom besonders gut. Ein größerer Anteil gegen höhere Kosten ist möglich.

Recht & Steuern

Welche Mehrheit braucht der Beschluss?

Über die bauliche Veränderung entscheidet die Gemeinschaft mit einfacher Mehrheit (§ 20 WEG). Die Kosten tragen dann zunächst nur die zustimmenden Eigentümer (§ 21 Abs. 3 WEG). Alle Eigentümer tragen die Kosten, wenn der Beschluss mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile gefasst wird oder sich die Maßnahme in angemessener Zeit amortisiert (§ 21 Abs. 2 WEG). Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Was ist mit Eigentümern, die nicht mitmachen wollen?

Wird die Kostenverteilung nur auf die Zustimmenden beschlossen, erhalten nur deren Einheiten einen Erzeuger. Ein späterer Einstieg ist gegen angemessenen Ausgleich möglich.

Was ist mit vermieteten Wohnungen?

Vermietende Eigentümer können ihren Anteil als Modernisierung auf die Kaltmiete umlegen. Mieter behalten die freie Wahl des Stromanbieters.

Können wir direkt nach dem Beschluss beauftragen?

Ein Beschluss ist sofort wirksam. Viele Verwaltungen warten trotzdem die Anfechtungsfrist von einem Monat ab (§ 45 WEG), damit kein Auftrag auf einem angefochtenen Beschluss steht. Den Förderantrag können Sie in dieser Zeit vorbereiten. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Wie wird die Investition steuerlich behandelt?

Solarmodule und Batteriespeicher für Wohngebäude werden ohne Umsatzsteuer geliefert und installiert (Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG). Ob Sie die übrige Investition als Herstellungskosten abschreiben oder als Erhaltungsaufwand sofort absetzen, hängt von Gebäude, Maßnahme und Rechtsform ab. Im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung klären.

Welche Fristen müssen wir einplanen?

Für die WEG: Einladung mindestens drei Wochen vor der Versammlung (§ 24 Abs. 4 WEG) und ein Monat Anfechtungsfrist nach dem Beschluss (§ 45 WEG). Für vermietete Wohnungen: Modernisierungsankündigung spätestens drei Monate vor Baubeginn (§ 555c BGB), Härteeinwände bis zum Ende des Folgemonats (§ 555d BGB), höhere Miete ab dem dritten Monat nach der Erhöhungserklärung (§ 559b BGB). Die Übersicht je Phase steht auf der Seite Für Hausverwaltungen. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Wirtschaftlichkeit & Finanzierung

Was kostet WohnStrom je Einheit?

Im Beispiel mit 24 Einheiten und 2 kWp je Einheit rund 4.200 € je Einheit ohne Förderung, mit SolarPLUS L in Berlin (50 % auf Speicher und Messplätze für WEGs) rund 3.100 €. Wie viel jede Einheit zahlt, folgt dem beschlossenen Schlüssel; der Solaranteil folgt demselben Schlüssel. Selbstnutzer sparen rund 270–440 € Strom pro Jahr (Beispielrechnung bei 2.500 kWh und 0,35–0,40 €/kWh); wann sich die Anlage bezahlt macht, hängt vom Objekt ab und steht in der Grobkalkulation.

Bekommt eine WEG oder ein privater Eigentümer den KfW-Kredit 270?

In der Regel nicht. Privatpersonen sind laut Merkblatt nur antragsberechtigt, wenn sie einen Teil des Stroms einspeisen oder verkaufen. Bei WohnStrom bleibt der Solarstrom im Haus, und es wird kein Strom verkauft. Unternehmen und Genossenschaften können KfW 270 nutzen. Für WEGs und Privatpersonen bieten sich WEG-Kredite der Hausbank, Grundschulddarlehen und Programme der Landesförderbanken an. Ob eine WEG selbst antragsberechtigt ist, klärt die Hausbank im Einzelfall.

Umsetzung & Partner

Wie lange dauert es von der Idee bis zur Anlage?

Meist sechs bis neun Monate, abhängig vom Termin der nächsten Versammlung. Die Einladung muss mindestens drei Wochen vorher verschickt werden (§ 24 Abs. 4 WEG), nach dem Beschluss läuft ein Monat Anfechtungsfrist (§ 45 WEG). Dann folgen Förderantrag und Beauftragung; ab Beauftragung dauert die Lieferung rund drei Monate, der Einbau einen Tag. Vermietende Eigentümer kündigen die Modernisierung in dieser Zeit ihren Mietern an.

Welche Unterlagen bekommen wir für die Versammlung?

Die Wirtschaftlichkeitsrechnung für Selbstnutzer und Vermieter getrennt, eine Muster-Beschlussvorlage mit Maßnahme, Kostenverteilung, Finanzierung und Verteilerschlüssel, Antworten auf die häufigsten Fragen der Miteigentümer und auf Wunsch eine Präsentation. Alles geht mit der Einladung hinaus, damit sich die Eigentümer vorbereiten können.

Betrieb & Bewohner

Wer betreibt die Anlage?

Die WEG ist Eigentümerin der Anlage. Jede Einheit betreibt ihren eigenen Kleinsterzeuger. So wird weder die WEG noch SolarMatrix zum Stromanbieter.

Was passiert mit dem Solaranteil, wenn eine Wohnung verkauft wird?

Der Anteil gehört zur Wohnung, nicht zur Person. Beim Verkauf trägt die Verwaltung den neuen Eigentümer im Portal ein, die Zuordnung im Marktstammdatenregister wird angepasst. Für den Käufer ist die Anlage Teil des gemeinschaftlichen Eigentums wie Dach oder Heizung.

In Berlin?

Informationsfrühstück für Eigentümer, Verwaltungen und Berater

In Anlagen anlegen, bis zu 50 %¹ Förderung auf Speicher und Messplätze aneignen: Beim Frühstück zeigen wir Beirat und Verwaltung, wie der Beschluss gelingt und was SolarPLUS übernimmt.

  • Donnerstag, 12.11.2026, 8:30–10:00 Uhr
  • SolarMatrix im CHIC – Charlottenburger Innovations-Centrum, Bismarckstraße 10–12, 10625 Berlin
  • Anfahrt: U2 Ernst-Reuter-Platz, wenige Gehminuten. Parken gebührenfrei in den Seitenstraßen.
  • Teilnahme kostenlos, Plätze begrenzt

Lieber anrufen? Nummer anzeigen oder kurz an kontakt@solarmatrix.eu schreiben, wir tragen Sie ein.

Stimme aus dem Betrieb

„Mit WohnStrom habe ich meinen Netzbezug in diesem Jahr um über 80 % gesenkt. Ich steuere meine Geräte nach dem Solarstrom vom Dach, und unsere WEG erweitert die Anlage gerade.“
Uwe S., Bewohner und erster WohnStrom-Nutzer, WEG in Berlin

Einzelwert bei gezielter Verbrauchssteuerung. Wie viel Netzstrom Sie sparen, hängt von Verbrauch, Dachfläche und Speicher ab.

Nächster Schritt

Unterlagen für Ihre WEG anfordern

Wirtschaftlichkeit je Einheit, Verteilerschlüssel und Muster-Beschlussvorlage für Ihre Eigentümerversammlung.

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