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Wissen / Solardachpflicht

Solardachpflicht

Pflicht erfüllen und die Bewohner profitieren lassen

In immer mehr Bundesländern müssen Neubauten und sanierte Dächer Solaranlagen erhalten. Mit WohnStrom wird aus der Pflicht ein Nutzen für jede Wohnung.

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Kurz gesagt

Die Solardachpflicht ist Landesrecht: In Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg und weiteren Ländern muss bei Neubau und bei Dachsanierungen eine Solaranlage errichtet werden, Umfang und Stichtage unterscheiden sich. Eine reine Einspeiseanlage erfüllt die Pflicht, bringt den Bewohnern aber nichts; ab 2027 soll zudem die feste Einspeisevergütung für kleine Anlagen entfallen. Mit WohnStrom versorgt die Pflichtanlage die Wohnungen, und die Kosten sind als Modernisierung oder pauschal umlagefähig.

Ihr Vorteil

Pflicht erfüllen, Strom im Gebäude nutzen

BundeslandNeubau WohngebäudeDachsanierung BestandMindestbelegung
Baden-Württembergseit 05/2022seit 01/202360 % der geeigneten Dachfläche oder 0,06 kWp je m² überbauter Fläche
Bayernkeine Pflicht (Soll-Vorschrift seit 01/2025)keine Pflicht (Soll-Vorschrift seit 01/2025)Empfehlung: ein Drittel der geeigneten Dachfläche
Berlinseit 01/2023seit 01/2023, wenn mehr als die Hälfte der Dachhaut erneuert wirdNeubau 30 % der Bruttodachfläche; Bestand 30 % der Nettodachfläche oder 2 / 3 / 6 kW bei bis zu 2 / 5 / 10 Wohnungen
Brandenburgkeine Pflichtkeine Pflicht– (die Pflicht für Nichtwohngebäude ist seit 30.06.2026 aufgehoben)
Bremenseit 07/2025 (Bauantrag)seit 07/2024, wenn die Dachhaut auf mind. 80 % erneuert wirdNeubau 50 % der Dachfläche; Bestand mind. 1 kWp
Hamburgseit 01/2023seit 01/2024, wenn mehr als die Hälfte der Dachhaut erneuert wirdNeubau 30 % der Bruttodachfläche; Bestand 30 % der Nettodachfläche; ab 2027 Solargründach auf flachen Dächern
Hessenkeine Pflichtkeine Pflicht– (Pflicht nur für Landesgebäude und große Parkplätze)
Mecklenburg-Vorpommernkeine Pflichtkeine Pflicht–
Niedersachsenseit 01/2025seit 01/2025, wenn mind. 50 m² Dachhaut erneuert werden50 % der neuen bzw. erneuerten Dachfläche
Nordrhein-Westfalenseit 01/2025 (Bauantrag)seit 01/2026, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wirdNeubau 30 % der Bruttodachfläche; Bestand 30 % der Nettodachfläche oder 3 / 4 / 8 kWp bei bis zu 2 / 5 / 10 Wohnungen
Rheinland-Pfalzkeine Pflicht (PV-ready seit 01/2024)keine Pflicht (PV-ready seit 01/2024)– (Statik muss PV auf allen Dachflächen tragen)
Saarlandkeine Pflicht (PV-ready seit 09/2025)keine Pflicht (PV-ready seit 09/2025)– (Gemeinden dürfen PV per Satzung vorschreiben)
Sachsenkeine Pflichtkeine Pflicht–
Sachsen-Anhaltkeine Pflichtkeine Pflicht–
Schleswig-Holsteinseit 03/2026 (Bauantrag)keine Pflicht (nur Nichtwohngebäude)gesamte geeignete Dachfläche
Thüringenkeine Pflichtkeine Pflicht–

Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Ausnahmen gelten u. a. bei Verschattung, Denkmalschutz oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Bundesweit kommt nach § 106 Gebäudemodernisierungsgesetz ab 2030 eine Solarpflicht für neue Wohngebäude hinzu. Der Ländername führt zum Gesetz oder zur Seite der zuständigen Behörde.

Pflicht erfüllt, Strom bleibt im Gebäude

Statt reiner Einspeisung versorgt die Anlage die Wohnungen. Ab 2027 soll die feste Einspeisevergütung für kleine Anlagen entfallen.

Umlagefähig statt Kostenblock

Die Investition ist als Modernisierung oder pauschal umlagefähig und lässt sich finanzieren.

Mit der Dachsanierung planen

Wer das Dach ohnehin erneuert, plant WohnStrom gleich mit. Gerüst und Planung fallen nur einmal an.

Stand: . Vereinfachte Darstellung, keine Rechtsberatung.

Nächster Schritt

Solarpflicht für Ihr Gebäude prüfen lassen

Neubau oder Dachsanierung: Wir prüfen, was die Pflicht für Ihr Gebäude verlangt, und rechnen, wie sich der Strom im Haus nutzen lässt.

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