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Lexikon · Recht & Steuern

Einzählermodell

Kollektive Selbstversorgung: eine Anlage, ein Zähler am Netzanschluss, ein Stromkunde für das ganze Gebäude, intern über Unterzähler verteilt. Passt, wenn alle Parteien mitmachen.

Ausführlich: Rechtliches & Verträge

Ausführlich

Einzählermodell ausführlich

Beim Einzählermodell gibt es am Netzanschluss nur einen Zähler und einen Stromkunden für das ganze Gebäude; intern wird der Verbrauch über Unterzähler verteilt. Alle Parteien bezahlen den Strom über die Gemeinschaft, meist über Hausgeld oder Betriebskosten.

Das Modell setzt voraus, dass alle Haushalte mitmachen und auf einen eigenen Stromvertrag verzichten. Es passt zu kleinen Gemeinschaften mit Einigkeit, etwa einer Wohngemeinschaft oder einer kleinen WEG, und ist in größeren Gebäuden rechtlich und praktisch schwer umzusetzen.

WohnStrom erreicht die gemeinsame Nutzung ohne diesen Umbau: Jede Wohnung behält ihren eigenen Zähler und Stromvertrag und bekommt ihren Anteil dahinter.

Im Ratgeber: alle Solarmodelle im Vergleich →

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