Lexikon · Funktion & Technik
Steckersolargerät (Balkonsolar)
Kleine PV-Anlage mit Stecker, nach § 8 Abs. 5a EEG bis 2 kW Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung. Mieter haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf Erlaubnis.
Steckersolar ausführlich
Steckersolargeräte sind kleine Solaranlagen mit bis zu 2 kWp Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung, die ein Haushalt selbst betreibt. Seit dem Solarpaket I genügt die Anmeldung im Marktstammdatenregister; Mieter haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf Erlaubnis, Eigentümer in der WEG ebenfalls.
Der Strom fließt direkt in die Wohnung, Überschüsse gehen unvergütet ins Netz. Die Ersparnis hängt von Balkonlage und Tagesverbrauch ab, typisch 100 bis 200 € im Jahr. Einen Speicheranteil gibt es nur mit eigenem Balkonspeicher.
WohnStrom überträgt das Prinzip auf das Dach: Jede Wohnung erhält einen Kleinsterzeuger bis 800 VA nach derselben Norm, gespeist aus der gemeinsamen Anlage und Batterie, ohne eigenen Balkon und für alle Wohnungen zugleich.
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