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Gebäude grob durchrechnen
Für Eigentümer / Private Eigentümer & Family Offices

Für private Eigentümer, Family Offices, Pensionswerke & Stiftungen

Ihr Mehrfamilienhaus, Ihr Sonnenstrom, Ihre Rendite

Ob Kleinvermieter, Erbengemeinschaft, Family Office, kleineres Pensions- oder Versorgungswerk oder Stiftung: WohnStrom ist eine umlagefähige Modernisierung mit planbarer Rendite. Ohne Stromverkauf, ohne Stromabrechnung, mit nur zwei Ansprechpartnern in der Umsetzung.

Gebäude grob durchrechnenUnterlagen für private Eigentümer & Investoren

Kurzpräsentation herunterladen für Private EigentümerPDF, 12 Seiten, 1,4 MB, barrierefrei Fassung vor Veröffentlichung prüfen (Dirk)

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Kurz gesagt

Private Eigentümer, Family Offices und Pensionswerke setzen WohnStrom als Modernisierung um und legen die Kosten als Modernisierung mit bis zu 8 % jährlich auf die Miete um (Kappungsgrenze beachten) oder pauschal. Der Strom bleibt im Gebäude, es gibt keine Lieferantenpflichten und keine Stromabrechnung. Mit Förderung sinkt die Investition, die Bewohner sparen im Beispiel rund 270–440 € je Wohnung und Jahr.

~6 %Anfangsrendite im Beispiel

Bei 100 % Eigenkapital über die Modernisierungsumlage, mit Fremdkapital höher.

2Ansprechpartner

Ihr Elektriker und Ihre Hausverwaltung in der Umsetzung.

1 TagInstallation

Im Keller, ohne Zählertausch und ohne Termine in den Wohnungen.

0 €Stromerlöse

Kein Stromverkauf, damit keine gewerblichen Einkünfte aus Strom.

Ihre Ausgangslage

Drei Eigentümertypen, ähnliche Ziele

Private & Kleinvermieter
  • Wenig Zeit, kein eigenes Technik-Team
  • Finanzierung über Hausbank und bestehende Grundschuld
  • 6 bis 20 Wohnungen, oft ein oder wenige Häuser
Family Offices
  • Rendite, Werterhalt und planbare Cashflows
  • Externe Verwaltung, schlanke Prozesse
  • ESG-Kennzahlen für Investoren und Familie
Pensionswerke & Stiftungen
  • Anlagevorgaben und Gremienfreigaben
  • Steuerliche Stellung darf nicht gefährdet werden
  • Langfristiger Bestand, stabile Erträge
Für alle: Recht & Steuer
  • Stromverkauf kann vermögensverwaltende Gesellschaften gewerblich machen
  • Mieterstrom bringt Lieferantenpflichten
  • Umlage muss mietrechtlich sauber sein

Ihr Gebäude. Ihr Dach. Ihr Sonnenstrom.

Eine Modernisierung mit planbarem Rückfluss, die Ihre Mieter mögen.

So löst WohnStrom das

Einfach investieren, sauber verwalten

Ihre AnforderungMit WohnStrom
Zeit und AufwandNur zwei Ansprechpartner: Ihr Elektriker und Ihre Hausverwaltung. Installation an einem Tag, kein Stromvertrieb, keine Abrechnung nach kWh.
Rendite und WerterhaltBei Umlage als Modernisierung fließt die Investition mit 8 % pro Jahr zurück. Im Beispiel unten liegt die Anfangsrendite bei 100 % Eigenkapital bei rund 6 %, mit Fremdkapital steigt die Eigenkapitalrendite, solange die Umlage über dem Kapitaldienst liegt.
Vermögensverwaltende GesellschaftenKein Stromverkauf an Mieter und keine Einspeisevergütung: Damit entstehen keine gewerblichen Einkünfte aus Strom, die eine vermögensverwaltende Personengesellschaft oder ein Family Office gewerblich machen könnten. Im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung klären.
Pensionswerke und StiftungenWohnStrom ist eine Modernisierung des eigenen Bestands, kein Energiegeschäft. Es entsteht kein steuerpflichtiger Stromhandel. Die Einordnung in Anlagevorgaben trifft Ihr Anlageausschuss. Im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung klären.
ESG und BerichteErzeugte und selbst genutzte kWh sowie CO₂-Einsparung je Objekt kommen aus der Plattform, für Investorenberichte und Familie.
MieterMieter sparen beim Strom ohne eigene Investition und behalten ihren Stromanbieter. Keine zusätzlichen Verträge.

Ablauf & Zusammenarbeit

In vier Schritten zum eigenen Sonnenstrom

Vom ersten Gespräch bis zur ersten Umlage meist sechs bis neun Monate.

  • Tag 0Objekt nennen Adresse, Anzahl und Größe der Wohnungen, Dachform. Gern auch mehrere Häuser auf einmal.Ergebnis: Datenbasis
  • Woche 1Grobsimulation Investition, Umlage, Rendite und Ersparnis je Wohnung, auf Wunsch mit Ihrer Zielrendite, Fremdkapitalquote und Haltedauer.Ergebnis: Entscheidungsgrundlage
  • Woche 2–4Besichtigung und Angebot Ihr Elektriker oder ein geschulter Partnerbetrieb besichtigt Dach und Keller und erstellt das Angebot.Ergebnis: Angebot für Ihr Objekt
  • Woche 3–6Finanzierung, Förderung, Steuer Abstimmung mit Hausbank oder Finanzierungspartner, Förderantrag vor der Beauftragung, steuerliche Einordnung mit Ihrer Beratung.Ergebnis: Finanzierung steht
  • rund 3 MonateAuftrag, Lieferung, Ankündigung Beauftragung und Lieferung der Komponenten. Ihre Hausverwaltung kündigt die Modernisierung spätestens drei Monate vor Beginn an (§ 555c BGB).Ergebnis: Einbautermin
  • 1 TagEinbau und Umlage Installation im Keller. Danach Erklärung zur Mieterhöhung, die höhere Miete gilt ab dem dritten Monat nach Zugang (§ 559b BGB).Ergebnis: Erste Umlage rund fünf bis sechs Monate nach der Ankündigung
WerAufgabe
Eigentümer / GesellschaftEntscheidung, Finanzierung, Modernisierungsankündigung
HausverwaltungUmlage, Ansprechpartner für Mieter, Aktivierung im Portal
Elektro-FachbetriebInstallation an einem Tag, Inbetriebnahme, Service vor Ort
SolarMatrixRechnung, Komponenten, Plattform und Software, Service- und Betriebsvertrag
Bank & SteuerberatungFinanzierung, steuerliche Einordnung von Umlage und Investition

Finanzierung & Wirtschaftlichkeit

Finanzierbar wie jede Modernisierung

Die Anlage ist Teil des Gebäudes und finanzierbar ohne Betreiberwechsel. Damit stehen die üblichen Wege der Immobilienfinanzierung offen.

Grundschuld

Hausbank

Finanzierung über eine bestehende oder erweiterte Grundschuld.

Förderkredit

KfW 270

Für Gesellschaften wie GmbH oder Family Office zinsgünstig für Photovoltaik und Speicher. Privatpersonen laut Merkblatt nur mit Einspeisung oder Stromverkauf; bei WohnStrom bleibt der Solarstrom im Haus.

Fremdkapital

Eigenkapitalrendite

Mit Fremdfinanzierung steigt die Eigenkapitalrendite, solange die Umlage über dem Kapitaldienst liegt.

Förderung & Steuer

Zuschüsse und 0 % USt

Lokale Programme wie SolarPLUS L, Solarkomponenten ohne Umsatzsteuer. Ob Abschreibung oder Erhaltungsaufwand, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Prüfoption · in Vorbereitung

Finanzierung je Objekt

Auf Wunsch prüfen wir mit Finanzierungspartnern einen Raten- oder Mietkauf je Objekt, der Ihre Liquidität schont. Sie investieren einmal, Ihre Mieter sparen dauerhaft, die Kosten bleiben als Modernisierung oder pauschal umlagefähig.

In Prüfung: Diese Variante bieten wir an, sobald Partner und rechtliche Fragen geklärt sind. Wer Pilotpartner werden möchte, spricht uns gern an. Konditionen legt ausschließlich das finanzierende Institut fest.

Für Family Offices, Pensionswerke und Stiftungen rechnen wir auf Wunsch mit Ihrer Zielrendite, Fremdkapitalquote und Haltedauer.

Wirtschaftlichkeit & FinanzierungFinanzierungspartner

Ihr Netzwerk

Wer Sie begleitet

Wir arbeiten mit den Partnern, die Ihr Gebäude schon kennen, und liefern ihnen die passenden Unterlagen.

Hausverwaltung

Ihre Verwaltung

Umlage über etablierte Prozesse, Bewohnerwechsel im Portal. Für Hausverwaltungen

Elektrohandwerk

Ihr Fachbetrieb vor Ort

Installation an einem Tag. Auf Wunsch vermitteln wir geprüfte Partner. Fachpartner finden

Bank & Finanzierung

Hausbank oder Finanzierungspartner

Unterlagen für Kredit und Förderantrag. Finanzierungspartner

Steuerberatung

Einordnung je Rechtsform

Für Privatpersonen, vermögensverwaltende Gesellschaften, Stiftungen und Versorgungseinrichtungen.

Asset- & Property-Management

Für Family Offices und Pensionswerke

Kennzahlen je Objekt für Reporting und Gremien, Rollout über mehrere Häuser.

Energieberatung

Sanierungsfahrplan

WohnStrom passt in den individuellen Sanierungsfahrplan und in Machbarkeitsstudien.

Wärme & Sanierung

Passt zu Wärme und Sanierung

WohnStrom konkurriert nicht mit Heizung und Gebäudehülle, sondern ergänzt sie mit kleinem Budget.

  • Dachsanierung geplant? Gerüst und Planung fallen nur einmal an
  • Ideal mit Fernwärme: Warmwasser direkt elektrisch je Wohnung mit Solarstrom vom Dach
  • Luft-Luft-Wärmepumpen (ähnlich Klimaanlagen) für Kühlung im Sommer und die Übergangszeit
  • Kleine Investition je Wohnung, Spielraum in der Kappungsgrenze bleibt für Wärme und Hülle

Fragen im Detail

Was Eigentümer und Investoren wissen wollen

Recht & Steuern

Gefährdet WohnStrom die erweiterte Gewerbesteuerkürzung?

Nach unserem Verständnis nein: Das Unternehmen verkauft keinen Strom und erzielt keine Einspeiseerlöse. Die Bewohner betreiben ihre Kleinsterzeuger selbst, die Investition fließt über die Modernisierungsumlage zurück. Für Stromerlöse gilt seit dem Erhebungszeitraum 2023 eine Unschädlichkeitsgrenze von 20 % der Mieteinnahmen; WohnStrom ist darauf nicht angewiesen. Bitte lassen Sie die Einordnung für Ihr Unternehmen steuerlich bestätigen.

Was ist mit vermieteten Wohnungen?

Vermietende Eigentümer können ihren Anteil als Modernisierung auf die Kaltmiete umlegen. Mieter behalten die freie Wahl des Stromanbieters.

Wird unsere vermögensverwaltende Gesellschaft dadurch gewerblich?

Nach unserem Verständnis nein, weil kein Strom verkauft und nicht eingespeist wird. Die Erträge fließen über die Miete. Bitte lassen Sie das für Ihre Rechtsform steuerlich bestätigen.

Wie wird die Investition steuerlich behandelt?

Solarmodule und Batteriespeicher für Wohngebäude werden ohne Umsatzsteuer geliefert und installiert (Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG). Ob Sie die übrige Investition als Herstellungskosten abschreiben oder als Erhaltungsaufwand sofort absetzen, hängt von Gebäude, Maßnahme und Rechtsform ab. Im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung klären.

Wirtschaftlichkeit & Finanzierung

Wie wird die Investition auf die Miete umgelegt?

Als Modernisierung mit bis zu 8 % der Investition pro Jahr, nach Abzug von Fördermitteln. Alternativ ist eine Pauschale über die Warmmiete möglich.

Passt das zu den Anlagevorgaben eines Pensionswerks oder einer Stiftung?

WohnStrom ist eine Modernisierung des eigenen Immobilienbestands, kein Energiegeschäft. Die Einordnung trifft Ihr Anlageausschuss, wir liefern die Unterlagen dazu.

Wie zählt WohnStrom in CRREM-Pfad und Scope-3-Bilanz?

Der Stromverbrauch der Mieter gehört zu den Gebäudeemissionen, die CRREM-Pfade abbilden; in der Treibhausgasbilanz nach GHG Protocol erscheint er beim Vermieter in der Regel in Scope 3. WohnStrom senkt den Netzbezug jeder Wohnung und damit diese Emissionen. Die Plattform liefert erzeugte und selbst genutzte kWh je Objekt, damit lassen sich die Einsparungen nachvollziehbar belegen. Wie Sie die Einsparungen im ESG-Bericht ausweisen, stimmen Sie mit Ihren Prüfern ab.

Können wir Förderzuschuss und Förderkredit kombinieren?

In der Regel ja: Ein Zuschuss wie SolarPLUS L senkt die Investition, den Rest finanziert ein Förderkredit wie KfW 270 oder ein Darlehen der Hausbank. Wichtig ist die Reihenfolge: Förderanträge vor der Beauftragung stellen. Fördermittel werden vor der Umlage abgezogen. Ob zwei Programme zusammenpassen, regeln deren Richtlinien; wir prüfen das in der Grobkalkulation.

Bekommt eine WEG oder ein privater Eigentümer den KfW-Kredit 270?

In der Regel nicht. Privatpersonen sind laut Merkblatt nur antragsberechtigt, wenn sie einen Teil des Stroms einspeisen oder verkaufen. Bei WohnStrom bleibt der Solarstrom im Haus, und es wird kein Strom verkauft. Unternehmen und Genossenschaften können KfW 270 nutzen. Für WEGs und Privatpersonen bieten sich WEG-Kredite der Hausbank, Grundschulddarlehen und Programme der Landesförderbanken an. Ob eine WEG selbst antragsberechtigt ist, klärt die Hausbank im Einzelfall.

Umsetzung & Partner

Können wir mehrere Häuser auf einmal umsetzen?

Ja. Für Bestandshalter und Family Offices mit mehreren Häusern rechnen wir alle Objekte in einem Screening, ordnen sie nach Eignung und setzen sie in Wellen mit demselben Fachbetrieb um. Kennzahlen gibt es je Objekt und als Summe für Ihr Reporting.

Wie lange dauert es bis zum höheren Nutzungsentgelt oder zur höheren Miete?

Rund fünf bis sechs Monate ab der Modernisierungsankündigung. Die Ankündigung muss spätestens drei Monate vor Baubeginn zugehen (§ 555c BGB); in dieser Zeit laufen ohnehin Bestellung und Lieferung. Nach dem Einbau an einem Tag erhalten die Haushalte die Erklärung zur Erhöhung, der höhere Betrag gilt ab dem dritten Monat nach Zugang (§ 559b BGB).

Betrieb & Bewohner

Wie viel Aufwand habe ich als Eigentümer?

Wenig: Entscheidung, Finanzierung und Modernisierungsankündigung. Installation, Inbetriebnahme und Betrieb übernehmen Elektriker, Hausverwaltung und SolarMatrix.

Was passiert mit der Anlage, wenn SolarMatrix nicht mehr existiert?

Die Anlage gehört Ihnen, nicht uns. Module, Batterie und Erzeuger arbeiten weiter, jede Wohnung nutzt ihren Anteil wie bisher. Ohne Plattform entfallen Monitoring, App und die digitale Zuordnung bei Bewohnerwechseln; den Service kann jeder geschulte Elektro-Fachbetrieb übernehmen.

In Berlin?

Informationsfrühstück für Eigentümer, Verwaltungen und Berater

In Anlagen anlegen, bis zu 50 %¹ Förderung auf Speicher und Messplätze aneignen: Beim Frühstück sehen Sie, was WohnStrom für Ihr Haus und Ihre Mieter bedeutet, mit Zeit für Ihre Fragen.

  • Donnerstag, 12.11.2026, 8:30–10:00 Uhr
  • SolarMatrix im CHIC – Charlottenburger Innovations-Centrum, Bismarckstraße 10–12, 10625 Berlin
  • Anfahrt: U2 Ernst-Reuter-Platz, wenige Gehminuten. Parken gebührenfrei in den Seitenstraßen.
  • Teilnahme kostenlos, Plätze begrenzt

Lieber anrufen? Nummer anzeigen oder kurz an kontakt@solarmatrix.eu schreiben, wir tragen Sie ein.

Nächster Schritt

Ihr Objekt durchrechnen lassen

Investition, Umlage, Rendite und Ersparnis je Wohnung, auf Wunsch mit Ihrer Zielrendite und Finanzierung.

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