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Gebäude grob durchrechnen
Für Eigentümer / Genossenschaften

Für Wohnungsgenossenschaften

Sonnenstrom als Mitgliedernutzen, ohne Stromverkauf

Alle Haushalte können profitieren, ohne dass die Genossenschaft zum Stromversorger wird. WohnStrom passt zum genossenschaftlichen Gedanken, zur soliden Finanzierung über Nutzungsentgelt, Hausbank und Förderbank und zu den Partnern, die Sie ohnehin begleiten.

Pilotgebäude grob durchrechnenUnterlagen für Genossenschaften

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Kurz gesagt

Genossenschaften setzen WohnStrom als Modernisierung um und legen die Kosten über das Nutzungsentgelt um: als Modernisierung mit bis zu 8 % jährlich und Ankündigung nach § 555c BGB, oder pauschal. Mitglieder sparen rund 270–440 € Stromkosten im Jahr (Beispielrechnung); die Höhe der Umlage legt die Genossenschaft fest. Förderung wie SolarPLUS L in Berlin senkt Eigenmittel und Umlage; der Liquiditätsplan je Wohnung vergleicht Förderkredit und Eigenmittel.

0 €Stromerlöse

Keine Stromlieferung an Mitglieder. Die Steuerbefreiung als Vermietungsgenossenschaft bleibt nach unserem Verständnis unberührt.

AlleWohnungen können profitieren

Jede Wohnung kann einen festen Solar- und Batterieanteil nutzen, ohne Stromvertrag.

≤ 8 %Umlage aufs Nutzungsentgelt

Bei Umlage als Modernisierung, statt kWh-Abrechnung. Auf Wunsch bewusst unter 8 % pro Jahr oder pauschal.

bis zu 50 %¹Förderung auf Speicher und Messplätze

Zum Beispiel SolarPLUS L in Berlin, gestaffelt nach Unternehmensgröße.

Ihre Ausgangslage

Genossenschaftlich denken, solide finanzieren

Mitglieder & Gremien
  • Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung erwarten einen Nutzen für alle Mitglieder
  • Mieterstrom erreicht über Opt-in-Quoten oft nur einen Teil der Haushalte
Finanzierung
  • Konservative Finanzierung mit hoher Eigenkapitalquote
  • Nutzungsentgelte sollen bezahlbar bleiben
  • Das Budget fließt vorrangig in Wärme, Hülle und Instandhaltung
  • Prüfungsverband und Hausbank achten auf Liquidität und Kapitaldienstfähigkeit
Steuer & Recht
  • Die Steuerbefreiung als Vermietungsgenossenschaft darf nicht gefährdet werden
  • Stromlieferung an Mitglieder bringt Pflichten als Versorger
Ressourcen
  • Kleine Teams in Technik und Verwaltung
  • Kein Personal für Stromabrechnung und Lieferantenwechsel

Gut für alle Mitglieder, ohne dass jemand etwas unterschreiben muss.

Sonnenstrom als Teil der Wohnung: genossenschaftlich gedacht.

So löst WohnStrom das

Passt zum Genossenschaftsprinzip

Ihre AnforderungMit WohnStrom
Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStGKeine Stromlieferung an Mitglieder und keine Einspeiseerlöse: Es entstehen keine nicht begünstigten Einnahmen, die auf die 10-%-Grenze oder die Sondergrenze von 20 % für Stromlieferungen anzurechnen wären. Die Investition fließt über das Nutzungsentgelt zurück. Im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung klären.
Nutzen für alle MitgliederJede Wohnung kann einen festen Anteil an Solar und Batterie nutzen, ohne Stromvertrag. Mitglieder sehen Erzeugung und Ersparnis in der App.
Bezahlbares NutzungsentgeltDie Genossenschaft entscheidet über die Höhe der Umlage. Mit weniger als 8 % pro Jahr oder mit Förderung bleibt den Mitgliedern ein deutlicher Netto-Vorteil.
Liquidität und KapitaldienstMit Förderkredit über 20 Jahre und 8 % Umlage deckt das höhere Nutzungsentgelt den Kapitaldienst nahezu; nach der Tilgung fließt die Umlage frei zurück. Ob die Genossenschaft oder die Mitglieder die Betriebskosten tragen, entscheidet über den Saldo in der Kreditphase. Der Liquiditätsplan unten zeigt beide Wege.
GremienfreigabeVorlage für Vorstand und Aufsichtsrat mit Investition, Finanzierung, Nutzungsentgelt und Ersparnis je Haushalt, dazu eine Mitgliederinformation für Vertreterversammlung und Mitgliederzeitung.
Kleine TeamsKein Stromvertrieb, keine Abrechnung nach kWh. Wohnungswechsel laufen digital über die Plattform.
Freie AnbieterwahlMitglieder behalten ihren Stromvertrag. WohnStrom senkt den Netzbezug jeder Wohnung.

Finanzierbarkeit

Was WohnStrom für Liquidität und Nutzungsentgelt bedeutet

Rechnen Sie den Liquiditätsplan je Wohnung mit Ihren Eckwerten: Förderung, Finanzierung, Umlagesatz und wer die Betriebskosten trägt. Grundlage ist ein Beispielobjekt mit 24 Wohnungen.

Ablauf & Zusammenarbeit

Vom Vorstandsbeschluss zur Mitgliederinformation

Vom ersten Gespräch bis zum Sonnenstrom vergehen meist sechs bis neun Monate. Den Takt geben Ihre Gremien und die Förderung vor.

  • Woche 0–1Objekt und Rahmen Sie nennen ein Objekt mit Wohnungszahl, Wohnfläche, Dach und Sanierungsplanung sowie Ihren Rahmen für das Nutzungsentgelt.Ergebnis: Datenbasis für die Rechnung
  • Woche 1–2Grobrechnung und Finanzierungsplan Investition, Förderung, Kapitaldienst, Umlage und Ersparnis je Haushalt, in Varianten für Eigenmittel und Kredit.Ergebnis: Liquiditätsplan je Wohnung
  • nach SitzungskalenderVorstand und Aufsichtsrat Gremienvorlage mit Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und steuerlicher Einordnung, auf Wunsch abgestimmt mit Ihrem Prüfungsverband.Ergebnis: Investitionsbeschluss
  • Woche 4–10Förderung und Finanzierung Förderantrag vor der Beauftragung, Kreditantrag bei Hausbank oder Förderbank mit unseren Unterlagen.Ergebnis: Förderzusage und Finanzierung
  • ≥ 3 Monate vor EinbauAnkündigung und Mitgliederinformation Modernisierungsankündigung an alle Haushalte (§ 555c BGB), Mitgliederinformation und Beitrag für die Mitgliederzeitung. Bestellung und Lieferung laufen parallel.Ergebnis: Informierte Mitglieder, Einbautermin
  • 1 Tag je HausanschlussEinbau und Start Installation im Keller, App-Zugang für alle Haushalte. Danach die Erklärung zum höheren Nutzungsentgelt, wirksam ab dem dritten Monat nach Zugang (§ 559b BGB).Ergebnis: Sonnenstrom für alle Mitglieder
WerAufgabe
GenossenschaftBeschluss in Vorstand und Aufsichtsrat, Modernisierungsankündigung, Umlage über das Nutzungsentgelt
SolarMatrixGrobrechnung, Gremien- und Finanzierungsunterlagen, Komponenten, Plattform und Software, Service- und Betriebsvertrag
Regionaler Elektro-FachbetriebInstallation an einem Tag, Inbetriebnahme, Service vor Ort
MitgliederNutzen den Solarstrom ihrer Wohnung, behalten ihren Stromvertrag, sehen Ersparnis in der App

Finanzierung & Wirtschaftlichkeit

Finanzierung, wie Genossenschaften sie kennen

Genossenschaften finanzieren solide: mit Eigenmitteln, über die Hausbank und mit Förderkrediten. WohnStrom passt in jeden dieser Wege, weil es eine Modernisierung des Gebäudes ist.

Eigenmittel

Aus dem Modernisierungsbudget

Kleine Investition je Wohnung im Vergleich zu Wärme und Gebäudehülle.

Hausbank

Objektfinanzierung

Finanzierbar ohne Betreiberwechsel, zum Beispiel über Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken.

Förderbank

KfW 270 und Landesprogramme

Zinsgünstige Kredite für Photovoltaik und Speicher, dazu Zuschüsse wie SolarPLUS L in Berlin, gestaffelt nach Unternehmensgröße.

Nutzungsentgelt

Modernisierung umlegen

Bei Umlage als Modernisierung bis zu 8 % der Investition pro Jahr, alternativ pauschal. Genossenschaften können bewusst darunter bleiben.

Prüfoption · in Vorbereitung

Finanzierung aus genossenschaftlichem Kapital

Wenn Sie Ihre Mitglieder beteiligen möchten, prüfen wir mit genossenschaftlichen Partnern eine Finanzierung aus Mitgliederkapital, zum Beispiel als Darlehen an Ihre Genossenschaft. Die Anlage bleibt Eigentum der Genossenschaft, ohne Fremdeigentum auf dem Dach.

In Prüfung: Diese Variante bieten wir an, sobald Partner und rechtliche Fragen geklärt sind. Wer Pilotpartner werden möchte, spricht uns gern an. Konditionen legt ausschließlich das finanzierende Institut fest.

Genossenschaften mit Spareinrichtung oder Mitgliederdarlehen können die Investition auch aus Mitgliederkapital finanzieren. Den Liquiditätsplan oben rechnen wir für Ihr Objekt mit Ihrem Nutzungsentgelt und Ihren Finanzierungskonditionen.

Wirtschaftlichkeit & FinanzierungFinanzierungspartner

Ihr Netzwerk

Die Partner, die Sie begleiten

WohnStrom fügt sich in das Netzwerk ein, mit dem Genossenschaften ohnehin arbeiten. Jeder Partner erhält von uns die Unterlagen, die er braucht.

Prüfungsverband

Regionaler Verband der Wohnungswirtschaft

Technische und wirtschaftliche Unterlagen für Prüfung und Beratung. WohnStrom ist eine Modernisierung am Gebäude, kein Energiegeschäft.

Hausbank & Förderbank

Unterlagen für Kredit und Förderung

Investitionsplan, Wirtschaftlichkeit und Fördernachweise für Kredit- und Förderantrag.

Energieberatung & Architektur

Im Sanierungsfahrplan

Passt in iSFP und Machbarkeitsstudien. In Berlin ist die Machbarkeitsstudie über SolarPLUS L förderfähig.

Elektrohandwerk

Ihr regionaler Fachbetrieb

Installation an einem Tag. Auf Wunsch vermitteln wir geschulte Partnerbetriebe. Fachpartner finden

ERP & Verwaltung

Nutzungsentgelt im System

Die Umlage läuft über Ihr wohnungswirtschaftliches ERP, Wohnungswechsel über das Portal.

Bürgerenergie

Energiegenossenschaften

Energie- und Bürgerenergiegenossenschaften können sich an der Finanzierung beteiligen. Die Form der Beteiligung klären wir im Einzelfall.

Wärme & Sanierung

Passt zu Wärme und Sanierung im Bestand

WohnStrom konkurriert nicht mit Heizung und Gebäudehülle. Es versorgt den Strombedarf, der ohnehin da ist, und ebnet den Weg für pragmatische Elektrifizierung.

  • Ideal mit Fernwärme: Heizung über das Netz, Warmwasser direkt elektrisch je Wohnung mit Solarstrom vom Dach
  • Zentrale Luft-Luft-Wärmepumpen (ähnlich Klimaanlagen) für Kühlung im Sommer und die Übergangszeit
  • Kleine Investition je Wohnung, das Modernisierungsbudget bleibt für Wärme und Hülle
  • Sinnvoll im Sanierungszyklus: Gerüst und Planung zusammen mit Dach- oder Fassadensanierung

Fragen im Detail

Was Vorstände und Aufsichtsräte wissen wollen

Recht & Steuern

Können öffentliche Auftraggeber WohnStrom ausschreiben?

Ja. Öffentliche Auftraggeber, etwa kommunale Wohnungsunternehmen, schreiben in der Regel produktneutral aus (§ 7 Abs. 2 VOB/A). Die Ausschreibungstexte beschreiben deshalb die geforderte Funktion; wo ein Leitfabrikat genannt ist, steht „oder gleichwertig“, mit festen Kriterien der Gleichwertigkeit im Anhang. Die vergaberechtliche Einordnung prüft Ihre Vergabestelle im Einzelfall.

Gefährdet WohnStrom unsere Steuerbefreiung als Vermietungsgenossenschaft?

Nach unserem Verständnis nein. Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG entfällt, wenn nicht begünstigte Einnahmen 10 % der Gesamteinnahmen übersteigen; für Einnahmen aus Stromlieferungen gilt seit 2019 eine Grenze von 20 %. WohnStrom erzeugt keine solchen Einnahmen: Es gibt keine Stromlieferung an Mitglieder und keine Einspeisevergütung. Bitte lassen Sie dies steuerlich bestätigen.

Müssen alle Mitglieder zustimmen?

Nein. WohnStrom ist eine Modernisierung des Gebäudes, kein Stromvertrag. Alle Wohnungen können profitieren. Die Modernisierung wird wie üblich angekündigt.

Was sagt unser Prüfungsverband dazu?

Die Einschätzung trifft Ihr Prüfungsverband. Wir stellen ihm technische und wirtschaftliche Unterlagen bereit und beantworten Rückfragen direkt.

Müssen Vertreter- oder Mitgliederversammlung zustimmen?

Meist nicht. Investitionen in den Bestand beschließt der Vorstand, je nach Satzung mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Viele Genossenschaften informieren die Vertreter- oder Mitgliederversammlung trotzdem, weil der Nutzen alle Mitglieder betrifft. Maßgeblich ist Ihre Satzung.

Wirtschaftlichkeit & Finanzierung

Wie fließt WohnStrom in unsere ESG-Berichte ein?

Die Plattform liefert erzeugte und selbst genutzte kWh sowie CO₂-Einsparung je Objekt. Photovoltaik und Speicher am Gebäude sind taxonomiefähig (Aktivität 7.6); die genaue Einordnung stimmen wir mit Ihrem Reporting ab.

Wie wird die Investition auf das Nutzungsentgelt umgelegt?

Als Modernisierung mit bis zu 8 % der Investition pro Jahr, nach Abzug der Fördermittel, oder pauschal. Die Genossenschaft kann bewusst weniger umlegen.

Belastet WohnStrom unsere Liquidität?

Das hängt von Finanzierung, Umlage und Betriebskosten ab. Mit einem Förderkredit über die Hausbank (KfW 270) deckt die Umlage den Kapitaldienst in der Regel weitgehend; mit Eigenmitteln entsteht kein Minus. Finanzierung läuft ohne Betreiberwechsel, Darlehen aus Genossenschaftskapital sind in Prüfung. Den Liquiditätsverlauf für Ihr Objekt rechnen wir in der Grobkalkulation, ohne Zinssätze auf der Website.

Können wir Förderzuschuss und Förderkredit kombinieren?

In der Regel ja: Ein Zuschuss wie SolarPLUS L senkt die Investition, den Rest finanziert ein Förderkredit wie KfW 270 oder ein Darlehen der Hausbank. Wichtig ist die Reihenfolge: Förderanträge vor der Beauftragung stellen. Fördermittel werden vor der Umlage abgezogen. Ob zwei Programme zusammenpassen, regeln deren Richtlinien; wir prüfen das in der Grobkalkulation.

Ist eine Machbarkeitsstudie förderfähig?

In Berlin ja: SolarPLUS L fördert bei Mehrfamilienhäusern neben Anlage und Speicher auch Gutachten, Studien und Konzepte. Andere Länder haben teils eigene Programme, siehe Förderprogramme.

Umsetzung & Partner

Gibt es Ausschreibungstexte für WohnStrom?

Ja. Die Ausschreibungstexte enthalten Vorbemerkungen, eine funktionale Leistungsbeschreibung für Generalunternehmer-Vergaben und 29 Positionen mit Langtexten, als PDF und als Tabelle (CSV) zum Übernehmen in Excel oder Ihr AVA-Programm. Alle Planungsunterlagen stehen unter Planung & Ausschreibung.

Wann im Sanierungszyklus ist WohnStrom am günstigsten?

Zusammen mit einer Dachsanierung, weil Gerüst, Planung und Baustelleneinrichtung nur einmal anfallen. Dann greift in vielen Bundesländern ohnehin die Solardachpflicht. Bei intaktem Dach lohnt sich WohnStrom auch allein, wenn die Dachhaut die Nutzungsdauer der Anlage voraussichtlich trägt. Das Portfolio-Screening sortiert Ihre Objekte nach diesem Zeitpunkt.

Wie lange dauert es bis zum höheren Nutzungsentgelt oder zur höheren Miete?

Rund fünf bis sechs Monate ab der Modernisierungsankündigung. Die Ankündigung muss spätestens drei Monate vor Baubeginn zugehen (§ 555c BGB); in dieser Zeit laufen ohnehin Bestellung und Lieferung. Nach dem Einbau an einem Tag erhalten die Haushalte die Erklärung zur Erhöhung, der höhere Betrag gilt ab dem dritten Monat nach Zugang (§ 559b BGB).

Betrieb & Bewohner

Brauchen wir eine eigene Energie-Abteilung?

Nein. Es gibt keine Stromverträge, keine Stromabrechnung und keinen Kundenservice für Strom. Die Verwaltung aktiviert Wohnungen und Bewohnerwechsel im Portal.

Können Mitglieder ihren Stromanbieter frei wählen?

Ja. Der WohnStrom Erzeuger senkt den Netzbezug der Wohnung, der Stromvertrag bleibt frei wählbar.

Was passiert mit der Anlage, wenn SolarMatrix nicht mehr existiert?

Die Anlage gehört Ihnen, nicht uns. Module, Batterie und Erzeuger arbeiten weiter, jede Wohnung nutzt ihren Anteil wie bisher. Ohne Plattform entfallen Monitoring, App und die digitale Zuordnung bei Bewohnerwechseln; den Service kann jeder geschulte Elektro-Fachbetrieb übernehmen.

Wie erklären wir WohnStrom unseren Mitgliedern?

Mit der Mitgliederinformation, einem Beitrag für die Mitgliederzeitung und einem Aushang vor dem Einbautag. Die Kernbotschaft: Jede Wohnung erhält ihren Anteil am Solarstrom, niemand muss einen Vertrag unterschreiben, und die Ersparnis steht in der App. Auf Wunsch beantworten wir Fragen in einer Informationsrunde.

In Berlin?

Informationsfrühstück für Eigentümer, Verwaltungen und Berater

Alle bremsen kalt, WohnStrom senkt die zweite Miete Ihrer Genossen bzw. Mieter: Beim Frühstück zeigen wir, wie das im Bestand und im Gremium läuft.

  • Donnerstag, 12.11.2026, 8:30–10:00 Uhr
  • SolarMatrix im CHIC – Charlottenburger Innovations-Centrum, Bismarckstraße 10–12, 10625 Berlin
  • Anfahrt: U2 Ernst-Reuter-Platz, wenige Gehminuten. Parken gebührenfrei in den Seitenstraßen.
  • Teilnahme kostenlos, Plätze begrenzt

Lieber anrufen? Nummer anzeigen oder kurz an kontakt@solarmatrix.eu schreiben, wir tragen Sie ein.

Nächster Schritt

Ihr Objekt für Vorstand und Aufsichtsrat durchrechnen

Investition, Finanzierung, Nutzungsentgelt und Ersparnis je Haushalt, aufbereitet für Ihre Gremien.

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