Vorschau der neuen Website, nicht live. Gelb markierte Werte sind Platzhalter.
Gebäude grob durchrechnen
Für Eigentümer / Hausverwaltungen

Für Hausverwaltungen

Solar für Ihre Eigentümer, ohne Mehraufwand für Ihre Verwaltung

Begleiten Sie Ihre Eigentümer kompetent auf dem Weg zu Dekarbonisierung, Werterhalt und Wertsteigerung. WohnStrom fügt sich in Ihre Verwaltersoftware und Abrechnung ein, Ihre Elektriker setzen um. Sie beraten Ihre Eigentümer unabhängig: SolarMatrix zahlt Verwaltungen keine Provision.

Partner werdenDemo-Zugang anfragen

Kurzpräsentation herunterladen für HausverwaltungenPDF, 17 Seiten, 2,4 MB, barrierefrei

Erst die Zusammenarbeit klären? Unverbindlich sprechen →

Kurz gesagt

Hausverwaltungen beraten ihre Eigentümer bei WohnStrom unabhängig: SolarMatrix zahlt Verwaltungen keine Provision. Im Betrieb gibt es keine Stromverträge, keine abrechnungsrelevante Messung und keine Stromabrechnung; die Umlage läuft als feste Position in Miete oder Hausgeld über das bestehende System. Bewohner- und Eigentümerwechsel sind ein Klick im Portal. Minimale Arbeit für Sie.

0Stromabrechnungen

Keine Zählerstände, keine kWh-Abrechnung, keine Lieferantenwechsel, kein Mieter-Opt-Out, weniger Komplexität.

ERPbleibt Ihr System

Umlage als feste Position in Miete oder Hausgeld.

1 Tagmit Ihrem Elektriker

Installation im Keller, ohne Termine in den Wohnungen. Digitale Aktivierung ohne Abhängigkeit.

0 €Provision, bewusst

Ihre Beratung bleibt unabhängig. Ihre Verwaltungsleistung vereinbaren Sie wie gewohnt mit den Eigentümern.

Ihre Ausgangslage

Eigentümer fragen nach Solar, die Verwaltung soll es tragen

Prozesse
  • Mieterstrom und GGV bringen Verträge, Messung und Abrechnung je Wohnung. Unerwartete Überraschungen im Prozess und unerwartete Verzögerungen und Fehler bei Inbetriebnahme und Abrechnung.
  • Jeder zusätzliche Prozess kostet Personal
Systeme
  • Neue Lösungen müssen in Verwaltersoftware und Abrechnung passen
  • Keine Insellösung neben dem ERP
Eigentümer beraten
  • Fragen zu Klimapfad, Solarpflicht, Förderung und Werterhalt
  • Entscheidungsvorlagen für Versammlung und Eigentümer
Handwerk
  • Bewährte Elektriker vor Ort sollen umsetzen
  • Keine fremden Dienstleister mit langen Verträgen im Gebäude

Prozessvergleich

Was im Alltag der Verwaltung anders ist

Mieterstrom- und GGV-Modelle im Vergleich zu WohnStrom, aus Sicht der Verwaltung.

AufgabeMieterstrom / GGVWohnStrom
Verträge mit BewohnernStromliefer- oder Teilnahmeverträge, Opt-in und Opt-out je HaushaltKeine. WohnStrom ist eine Modernisierung, kein Stromvertrag.
MessungMesskonzept, Messstellenbetreiber, Zählerstände und teils SchätzwerteKeine abrechnungsrelevante Messung. Echtzeitwerte nur zur Steuerung und Anzeige.
AbrechnungkWh-Abrechnung oder Aufteilung je Wohnung, Reststrom, RechnungsprüfungUmlage als feste Position in Miete oder Hausgeld, über Ihr bestehendes System
Mieter- und EigentümerwechselAn- und Abmeldung, Zwischenablesung, VertragsübergangEin Klick im Portal, die Zuordnung zur Wohnung ändert sich im Marktstammdatenregister und, wo nötig, beim Netzbetreiber.
Rückfragen der BewohnerFragen zu Stromrechnung, Tarif und Abschlägen landen oft bei der VerwaltungKeine Stromrechnung. Bewohner sehen Erzeugung und Ersparnis in der App. Und ihren gesamten Stromverbrauch erstmals transparent und in Echtzeit.
Beteiligte im GebäudeSpezialist, Messstellenbetreiber, Lieferant, teils mit langen Vertragslaufzeiten und hoher FehleranfälligkeitIhr bevorzugter Elektriker, SolarMatrix im Hintergrund

Vereinfachte Darstellung; Details hängen vom jeweiligen Anbieter und Messkonzept ab.

Integration

Passt in Ihre Software und Abrechnung

ERP

Umlage wie jede Modernisierung

Feste Position in Miete oder Hausgeld, gebucht in Ihrem bestehenden Verwalterprogramm.

Daten

Schnittstelle oder Export

Objekte, Wohnungen und Bewohner abgleichen statt doppelt pflegen: per Schnittstelle zu gängigen Verwaltersystemen oder per Export und Import.

Portal

Wechsel mit einem Klick

Zuordnung von Bewohnern zu Wohnungen, Mieter- und Eigentümerwechsel, gebündelte Meldung zum Marktstammdatenregister und, wo verlangt, an den Netzbetreiber.

Bewohner

App statt Rückfragen

Bewohner sehen Erzeugung, Verbrauch und Ersparnis selbst. Musteranschreiben mit individuellen Barcodes für die Information und für die Inbetriebnahme.

Eigentümer begleiten

Kompetent auf dem Pfad zu Dekarbonisierung, Werterhalt und Wertsteigerung

Sie bringen die Lösung in die Versammlung oder zum Eigentümer, wir liefern Zahlen und Vorlagen.

  • Wirtschaftlichkeit je Objekt, für Selbstnutzer und Vermieter getrennt
  • Muster-Beschlussvorlage (PDF) und Verteilerschlüssel für WEGs (Für WEGs)
  • Pragmatischer Pfad: erst Solarstrom, dann Warmwasser elektrisch und Luft-Luft-Wärmepumpen für Kühlung und Übergangszeit
  • Werterhalt durch umlagefähige Modernisierung, ideal kombiniert mit Dach- oder Fassadensanierung
  • Förderung und Finanzierung inklusive (Förderung finden)

Umsetzung

Gerne mit Ihren Elektrikern: Aufgaben und Fristen je Phase

Von der Idee bis zur Anlage meist sechs bis neun Monate, abhängig vom Termin der Versammlung. Für jede Phase liefern wir die passende Vorlage.

PhaseIhre AufgabeFristVon uns
VorschlagObjekt nennen, Eckdaten aus der Verwaltung: Einheiten, Miteigentumsanteile, Zählerplätze–Wirtschaftlichkeit je Einheit, Selbstnutzer und Vermieter getrennt
EinladungWohnStrom auf die Tagesordnung, Unterlagen mit der Einladung verschickenmindestens 3 Wochen vor der Versammlung (§ 24 Abs. 4 WEG)Beschlussvorlage, Antworten für Miteigentümer, auf Wunsch Präsentation
BeschlussVersammlung leiten, Protokoll, BeschlusssammlungAnfechtungsfrist 1 Monat (§ 45 WEG)Muster-Beschlusstext, Teilnahme digital oder vor Ort
Förderung und AuftragFörderantrag stellen, Fachbetrieb beauftragenFörderantrag vor der BeauftragungFörderunterlagen, Angebot über den Fachbetrieb
Mieter informierenModernisierungsankündigung für vermietete Einheiten (Mietverwaltung)spätestens 3 Monate vor Beginn (§ 555c BGB); Härteeinwand bis Ende des Folgemonats (§ 555d BGB)Musteranschreiben mit Berechnung je Wohnung
EinbauZugang zum Keller organisieren, Aushang1 Tag je HausanschlussAushang, Anschreiben mit Barcode für die Aktivierung
UmlageErklärung zur Mieterhöhung bzw. Position im Hausgeldhöhere Miete ab dem 3. Monat nach Zugang (§ 559b BGB)Berechnungsgrundlage je Wohnung
BetriebMieter- und Eigentümerwechsel im PortallaufendPortal, Service vor Ort über den Elektriker

Fristen nach WEG und BGB, vereinfacht; Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Prozessübersicht als PDF ↓Ablauf und Rollen auf zwei Seiten, zum Weitergeben an Eigentümer und Team

Partnerschaft

Zwei Wege der Zusammenarbeit

Begleiten

Für verwaltete Objekte

Sie begleiten Ihre Eigentümer von der Idee über die Versammlung oder das Gremium bis zum Betrieb. Ihre Verwaltungsleistung vereinbaren Sie wie gewohnt mit den Eigentümern.

Unabhängig

Als Beratungspartner

Unterlagen, Schulung und Grobkalkulationen für Ihre Objekte. SolarMatrix zahlt Verwaltungen keine Provision, Ihre Beratung der Eigentümer bleibt neutral. Spielregeln

Partner werdenKundenprojekt melden

Fragen im Detail

Was Verwalter wissen wollen

Funktion & Technik

Unsere Anteile, Wohnungsgrößen und Verbräuche sind sehr unterschiedlich. Wie wird fair verteilt?

Sie beschließen einen Schlüssel: Miteigentumsanteile, Wohnfläche, Verbrauch, gleich je Einheit oder eine Mischung. Die Software ordnet die Solaranteile genau nach diesem Schlüssel zu, die Kosten folgen demselben Schlüssel.

Was unterscheidet WohnStrom von Mieterstrom-Anbietern?

Mieterstrom und GGV brauchen Verträge, Messkonzepte und Abrechnung je Wohnung. WohnStrom braucht nichts davon: Jede Wohnung betreibt ihren Kleinsterzeuger hinter dem eigenen Netzzähler, die Investition läuft über die Miete oder das Hausgeld.

Recht & Steuern

Welche Mehrheit braucht der Beschluss?

Über die bauliche Veränderung entscheidet die Gemeinschaft mit einfacher Mehrheit (§ 20 WEG). Die Kosten tragen dann zunächst nur die zustimmenden Eigentümer (§ 21 Abs. 3 WEG). Alle Eigentümer tragen die Kosten, wenn der Beschluss mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile gefasst wird oder sich die Maßnahme in angemessener Zeit amortisiert (§ 21 Abs. 2 WEG). Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Was ist mit Eigentümern, die nicht mitmachen wollen?

Wird die Kostenverteilung nur auf die Zustimmenden beschlossen, erhalten nur deren Einheiten einen Erzeuger. Ein späterer Einstieg ist gegen angemessenen Ausgleich möglich.

Können wir direkt nach dem Beschluss beauftragen?

Ein Beschluss ist sofort wirksam. Viele Verwaltungen warten trotzdem die Anfechtungsfrist von einem Monat ab (§ 45 WEG), damit kein Auftrag auf einem angefochtenen Beschluss steht. Den Förderantrag können Sie in dieser Zeit vorbereiten. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Welche Fristen müssen wir einplanen?

Für die WEG: Einladung mindestens drei Wochen vor der Versammlung (§ 24 Abs. 4 WEG) und ein Monat Anfechtungsfrist nach dem Beschluss (§ 45 WEG). Für vermietete Wohnungen: Modernisierungsankündigung spätestens drei Monate vor Baubeginn (§ 555c BGB), Härteeinwände bis zum Ende des Folgemonats (§ 555d BGB), höhere Miete ab dem dritten Monat nach der Erhöhungserklärung (§ 559b BGB). Die Übersicht je Phase steht auf der Seite Für Hausverwaltungen. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Wirtschaftlichkeit & Finanzierung

Wie wird die Investition auf die Miete umgelegt?

Als Modernisierung mit bis zu 8 % der Investition pro Jahr, nach Abzug von Fördermitteln. Alternativ ist eine Pauschale über die Warmmiete möglich.

Wie werden wir als Verwaltung vergütet?

SolarMatrix zahlt Hausverwaltungen keine Provision, damit Ihre Beratung der Eigentümer unabhängig bleibt. Ihre Verwaltungsleistung für die Modernisierung vereinbaren Sie wie gewohnt mit den Eigentümern.

Umsetzung & Partner

Gibt es Ausschreibungstexte für WohnStrom?

Ja. Die Ausschreibungstexte enthalten Vorbemerkungen, eine funktionale Leistungsbeschreibung für Generalunternehmer-Vergaben und 29 Positionen mit Langtexten, als PDF und als Tabelle (CSV) zum Übernehmen in Excel oder Ihr AVA-Programm. Alle Planungsunterlagen stehen unter Planung & Ausschreibung.

Können wir mit unseren eigenen Elektrikern arbeiten?

Ja, das ist der Normalfall. Ihr Elektriker installiert an einem Tag; wir schulen ihn und stehen bei der Inbetriebnahme bereit. Ohne eigenen Betrieb vermitteln wir einen geschulten Partnerbetrieb.

Wie lange dauert es bis zum höheren Nutzungsentgelt oder zur höheren Miete?

Rund fünf bis sechs Monate ab der Modernisierungsankündigung. Die Ankündigung muss spätestens drei Monate vor Baubeginn zugehen (§ 555c BGB); in dieser Zeit laufen ohnehin Bestellung und Lieferung. Nach dem Einbau an einem Tag erhalten die Haushalte die Erklärung zur Erhöhung, der höhere Betrag gilt ab dem dritten Monat nach Zugang (§ 559b BGB).

Wie lange dauert es von der Idee bis zur Anlage?

Meist sechs bis neun Monate, abhängig vom Termin der nächsten Versammlung. Die Einladung muss mindestens drei Wochen vorher verschickt werden (§ 24 Abs. 4 WEG), nach dem Beschluss läuft ein Monat Anfechtungsfrist (§ 45 WEG). Dann folgen Förderantrag und Beauftragung; ab Beauftragung dauert die Lieferung rund drei Monate, der Einbau einen Tag. Vermietende Eigentümer kündigen die Modernisierung in dieser Zeit ihren Mietern an.

Welche Unterlagen bekommen wir für die Versammlung?

Die Wirtschaftlichkeitsrechnung für Selbstnutzer und Vermieter getrennt, eine Muster-Beschlussvorlage mit Maßnahme, Kostenverteilung, Finanzierung und Verteilerschlüssel, Antworten auf die häufigsten Fragen der Miteigentümer und auf Wunsch eine Präsentation. Alles geht mit der Einladung hinaus, damit sich die Eigentümer vorbereiten können.

Betrieb & Bewohner

Wer betreibt die Anlage?

Die WEG ist Eigentümerin der Anlage. Jede Einheit betreibt ihren eigenen Kleinsterzeuger. So wird weder die WEG noch SolarMatrix zum Stromanbieter.

Lässt sich WohnStrom in unsere Verwaltersoftware integrieren?

Ja. Die Umlage ist eine feste Position in Miete oder Hausgeld und wird wie jede Modernisierung in Ihrem ERP geführt. Objekt-, Wohnungs- und Bewohnerdaten können mit gängigen Verwaltersystemen per Schnittstelle oder per Export und Import (z. B. CSV) abgeglichen werden.

Welchen Aufwand haben wir im laufenden Betrieb?

Wenig: Aktivierung neuer Bewohner und Wechsel im Portal, die Umlage läuft über Ihre bestehenden Prozesse. Zählerstände, Stromrechnungen und Lieferantenwechsel entfallen.

Wer ist Ansprechpartner der Bewohner?

Für Fragen zur Anlage die Verwaltung bzw. der Elektriker vor Ort, SolarMatrix unterstützt im Hintergrund. Fragen zu Stromrechnungen entstehen nicht, weil es keine gibt.

Was passiert mit der Anlage, wenn SolarMatrix nicht mehr existiert?

Die Anlage gehört Ihnen, nicht uns. Module, Batterie und Erzeuger arbeiten weiter, jede Wohnung nutzt ihren Anteil wie bisher. Ohne Plattform entfallen Monitoring, App und die digitale Zuordnung bei Bewohnerwechseln; den Service kann jeder geschulte Elektro-Fachbetrieb übernehmen.

Was passiert mit dem Solaranteil, wenn eine Wohnung verkauft wird?

Der Anteil gehört zur Wohnung, nicht zur Person. Beim Verkauf trägt die Verwaltung den neuen Eigentümer im Portal ein, die Zuordnung im Marktstammdatenregister wird angepasst. Für den Käufer ist die Anlage Teil des gemeinschaftlichen Eigentums wie Dach oder Heizung.

In Berlin?

Informationsfrühstück für Eigentümer, Verwaltungen und Berater

Alles komplex und langsam? Ausgerechnet das Mehrfamilienhaus geht jetzt einfach und mit bis zu 50 %¹ Förderung auf Speicher und Messplätze. Bringen Sie gern Ihren Beirat mit.

  • Donnerstag, 12.11.2026, 8:30–10:00 Uhr
  • SolarMatrix im CHIC – Charlottenburger Innovations-Centrum, Bismarckstraße 10–12, 10625 Berlin
  • Anfahrt: U2 Ernst-Reuter-Platz, wenige Gehminuten. Parken gebührenfrei in den Seitenstraßen.
  • Teilnahme kostenlos, Plätze begrenzt

Lieber anrufen? Nummer anzeigen oder kurz an kontakt@solarmatrix.eu schreiben, wir tragen Sie ein.

Nächster Schritt

Kundenprojekt melden oder Partner werden

Wir zeigen Ihnen die Verwaltungs-Oberfläche, klären die Anbindung an Ihre Software und rechnen Ihr erstes Objekt durch. Je früher vor Baustart angemeldet, desto besser die Konditionen.

Kundenprojekt meldenPartner werden
Grob durchrechnen