Vereinfacht angemeldet als Kleinsterzeugungsanlage nach VDE-AR-N 4105
Die überarbeitete VDE-AR-N 4105:2026-03 gilt seit dem 1. März 2026, mit Übergangsfrist bis zum 1. März 2027. Erzeugungsanlagen bis 800 VA, auch mit DC-gekoppeltem Speicher, laufen als Kleinsterzeugungsanlagen im vereinfachten Anmeldeverfahren, unabhängig von der Modulleistung.
- Jede Wohnung erhält einen eigenen WohnStrom Erzeuger bis 800 VA, mit eigenem Strang hinter ihrem eigenen Netzzähler
- Damit gilt das vereinfachte Verfahren je Zählpunkt, statt Netzanschlussverfahren einer Großanlage
- Fest installiert durch den Elektrobetrieb, mit zertifizierter Firmware und Schieflastbegrenzung
- Meldung im Marktstammdatenregister und, wo verlangt, Anzeige beim Netzbetreiber (F.1.2), gebündelt im Auftrag
