Lexikon · Recht & Steuern
Dachverpachtung
Überlassung der Dachfläche an einen Betreiber, der die Solaranlage auf eigene Rechnung errichtet und betreibt, meist über 20 bis 30 Jahre mit Dienstbarkeit im Grundbuch. Der Eigentümer erhält eine Pacht, trägt aber Einschränkungen bei Dachsanierung, Aufstockung und Verkauf.
Dachverpachtung ausführlich
Bei der Dachverpachtung überlässt der Eigentümer die Dachfläche einem Betreiber, der die Anlage auf eigene Rechnung baut, betreibt und den Strom einspeist oder als Mieterstrom anbietet. Der Eigentümer erhält eine Pacht, meist über 20 bis 30 Jahre, oft abgesichert durch eine Dienstbarkeit im Grundbuch.
Die Pacht ist gering, und die lange Bindung hat Folgen: Dachsanierung, Aufstockung oder Verkauf des Gebäudes müssen mit dem Pächter abgestimmt werden. Betreiber suchen in der Regel große Dächer; für das typische Mehrfamilienhaus gibt es wenige Angebote.
Wer das Dach selbst nutzen und die Bewohner beteiligen will, ist mit einer eigenen Anlage besser bedient, als Modernisierung umlagefähig und ohne Fremdbindung.
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