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Verbändeappell gegen den Prosumer-Aufschlag: Warum wir ihn unterstützen und was er fürs Mehrfamilienhaus zeigt

Elf Verbände, darunter GdW, BSW und Haus & Grund, fordern die Bundesnetzagentur auf, auf den pauschalen Prosumer-Aufschlag zu verzichten. Wir unterstützen das. Der Fall zeigt aber auch, wie verwundbar Modelle sind, die Strom im Haus verkaufen.

SolarMatrix GmbH · Dirk Vollmann, Mitgründer / Partnerschaften

Am 15. Oktober 2026 haben elf Verbände einen gemeinsamen Appell an die Bundesnetzagentur gerichtet, darunter der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der Bundesverband Solarwirtschaft, Haus & Grund, BEE, ZVEH, ZVDH, BVES, DGRV, DGS, Bündnis Bürgerenergie und der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke. Ihre Forderung: kein pauschaler Prosumer-Aufschlag bei den Netzentgelten.

Worum es geht

Mit der Netzentgeltreform AgNes will die Bundesnetzagentur die Netzkosten ab 2029 neu verteilen. Der Festlegungsentwurf sieht für Prosumer im Niederspannungsnetz einen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den Grundpreis vor, je nach Netzgebiet bis zu rund 165 Euro im Jahr. Er soll unabhängig davon gelten, wie viel Strom tatsächlich bezogen oder eingespeist wird und wie groß die Anlage ist. Auch bestehende Anlagen wären betroffen.

Was die Verbände fordern

  • Verzicht auf den pauschalen Prosumer-Aufschlag
  • Falls eine Beteiligung kleiner Erzeuger unvermeidbar ist: ein Entgelt nach der vereinbarten Einspeisekapazität, also verursachungsgerecht und bürokratiearm
  • Bestandsschutz für Anlagen, die im Vertrauen auf die geltenden Regeln gebaut wurden

Ein vom Bundesverband Solarwirtschaft beauftragtes Kurzgutachten kommt zudem zu dem Ergebnis, dass der Aufschlag in seiner jetzigen Form erhebliche verfassungs- und unionsrechtliche Mängel hat, weil er nicht an den tatsächlich verursachten Netzkosten ansetzt.

Warum es das Mehrfamilienhaus besonders trifft

Der Aufschlag fällt je Verbrauchsstelle an. Im Einfamilienhaus ist das einmal. In der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist es jede teilnehmende Wohnung. Ein Haus mit zwölf Wohnungen zahlt also zwölfmal, egal wie viel Solarstrom die einzelne Wohnung tatsächlich nutzt. Die Verbände halten die GGV damit in vielen Fällen für nicht mehr umsetzbar. Wie stark der Unterschied zum Mieterstrom ausfallen kann, haben wir im Beitrag zu MiSpeL und AgNes gezeigt.

Das ist besonders bitter, weil gerade das Mehrfamilienhaus der Ort ist, an dem die Energiewende die Mehrheit erreichen könnte: Mieterinnen und Mieter, die heute kaum Zugang zu eigenem Solarstrom haben.

Unsere Sicht

Erstens: Wir unterstützen den Appell. Ein pauschaler Aufschlag bestraft genau die Eigentümer, die in Solarstrom für ihre Bewohner investieren. Netzkosten sollten dort anfallen, wo sie entstehen: bei Einspeisespitzen und Anschlussleistung, nicht pauschal je Wohnung. Ein Ansatz über die Einspeisekapazität ist fairer und belohnt Gebäude, die ihren Solarstrom selbst nutzen und speichern.

Zweitens: Der Fall zeigt ein Muster. Modelle, die Strom im Haus verkaufen oder verteilen, hängen an einer langen Kette von Regeln: Messkonzept, Smart Meter, Lieferverträge, EEG-Novelle, MiSpeL und jetzt Netzentgelte. Jede neue Festlegung kann die Wirtschaftlichkeit kippen, auch rückwirkend für den Bestand. Für einen Eigentümer, der über 20 Jahre plant, ist dieses Regulierungsrisiko oft gewichtiger als die Rendite. Im typischen Mehrfamilienhaus mit 6 bis 20 Wohnungen je Aufgang lohnt sich Stromverkauf schon heute wegen der Komplexität kaum. Der Prosumer-Aufschlag würde das weiter verschärfen.

Drittens: Einfache Kategorien sind robuster. Steckersolargeräte nimmt der AgNes-Entwurf ausdrücklich vom Prosumer-Aufschlag aus, ebenso die EEG-Novelle 2027 von Drosselung und Direktvermarktung. WohnStrom setzt auf diese einfache Kategorie: Jede Wohnung hat ihren eigenen WohnStrom Erzeuger bis 800 VA hinter dem eigenen Netzzähler, gespeist aus gemeinsamem Solardach und zentraler Batterie. Es gibt keinen Stromverkauf, keine Lieferverträge und kein Smart Meter je Wohnung. Wie die endgültige Festlegung jede Konfiguration einordnet, verfolgen wir genau und klären es im Einzelfall mit Netzbetreibern und Rechtsberatung.

Viertens: Das Gebäude sollte netzdienlich sein, nicht das Netz meiden. WohnStrom nutzt den Solarstrom im Haus, puffert die Mittagsspitze in der Batterie und speist kaum ein. Genau dieses Verhalten sollte eine Netzentgeltreform belohnen. Wir würden es begrüßen, wenn die Bundesnetzagentur Mehrfamilienhäuser als eigene Fallgruppe betrachtet und Eigenverbrauch mit Speicher nicht mit dem Bild des Einfamilienhauses mit Wallbox gleichsetzt.

Was Eigentümer jetzt tun können

  • Laufende Mieterstrom- oder GGV-Planungen mit einem Szenario rechnen, in dem der Aufschlag kommt
  • Bei neuen Projekten Modelle bevorzugen, die ohne Stromverkauf und ohne Smart Meter je Wohnung auskommen
  • Bestehende Dachanlagen, die aus der Einspeisevergütung fallen, auf eine Nutzung im Haus prüfen lassen. Auch das kann WohnStrom übernehmen

Fazit

Der Verbändeappell ist richtig und wichtig. Unabhängig davon, wie die Bundesnetzagentur entscheidet, bleibt eine Lehre: Im Mehrfamilienhaus gewinnt die Lösung, die mit den wenigsten regulatorischen Abhängigkeiten auskommt. Solarstrom je Wohnung, hinter dem eigenen Zähler, ohne Stromverkauf, ist so eine Lösung.

Quellen

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