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Wissen / Solarmodelle im Vergleich / GGV in der Praxis

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung · § 42b EnWG

Warum die GGV in der Praxis oft scheitert

Seit dem Solarpaket I darf Solarstrom vom Dach rechnerisch auf die Wohnungen eines Hauses verteilt werden, jeder Haushalt behält seinen Stromanbieter. Die Idee ist gut. Für Eigentümergemeinschaften, Vermieter und Wohnungsunternehmen ist der Weg dorthin aber oft lang, teuer und unsicher.

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Auf einen Blick

Fünf Hürden zwischen Dach und Wohnung

Zwei Jahre nach dem Start nutzen nur wenige Häuser die GGV. Die Gründe liegen selten am Dach, sondern an Messung, Prozessen, Unklarheiten für Messstellen- und Stromnetzbetreiber in der Umsetzung und nicht zuletzt Aufwand.

Die GGV hat echte Stärken: kein Reststromverkauf, freie Lieferantenwahl und weniger Pflichten als beim Mieterstrom.
  • Smart Meter in jeder Wohnung. Ohne Viertelstundenmessung jeder teilnehmenden Wohnung keine GGV, mit laufenden Messentgelten.
  • Abhängig vom Netzbetreiber. Nur wenige Netzbetreiber setzen die GGV heute unkompliziert um, vielerorts fehlen IT und Prozesse.
  • Geplant auf Durchschnittswerte. Preis und Ertrag beruhen auf Standardprofilen, nicht auf dem Verbrauch Ihrer Bewohner.
  • Sie werden Stromabrechner. Verträge mit jeder Wohnung, Abrechnung und Meldepflichten, bei jedem Mieterwechsel neu.
  • Unsichere Teilnahme. Jeder Haushalt entscheidet selbst. Jeder Austritt verschlechtert die Rechnung.

Messung

Jede Wohnung braucht ein Smart Meter

Die GGV funktioniert nur, wenn der Verbrauch jeder teilnehmenden Wohnung im 15-Minuten-Takt gemessen wird. Das heißt Zählertausch, Smart-Meter-Gateway und laufende Messentgelte.

90 €bis zu, je Wohnung und Jahr

für Smart Meter, Einbau auf Wunsch und Datenbereitstellung, dazu einmalig bis zu 100 €

80 €rund, je Wohnung und Jahr

geschätzte Ersparnis durch Solarstrom aus der GGV

10.000 €bis zu, 10 Parteien, 10 Jahre

gesetzlich zulässige Vergütung allein für den Messstellenbetrieb

Gesetzliche Obergrenzen nach § 35 MsbG. Viele Netzbetreiber verzichten in der Praxis auf die Zusatzentgelte.

Drei Messkonzepte, keines ohne Smart Meter

VarianteZählerAm HausanschlussHaken
GGV mit rechnerischer AufteilungSmart Meter je teilnehmender Wohnung, ErzeugungszählernichtsNetzbetreiber muss Teilnehmer, Schlüssel und Formeln abbilden
GGV mit physischem Summenzählerwie oben, plus WandlermessungWandlerschrank, ca. 5.000 bis 10.000 €Umbau bei Teilnehmerwechsel
GGV mit virtuellem SummenzählerSmart Meter an jedem Zählpunkt im Haus, auch bei Nichtteilnehmernnichtsmehr Smart Meter statt weniger, Datenschnittstelle aufwendig

Quellen: 1000 GW Institut / Bündnis Bürgerenergie: Umfrage zur GGV-Umsetzung, Mai 2026 · Bündnis Bürgerenergie: Leitfaden Mieterstrom und GGV, Feb. 2026 · Stuttgart Netze: Auswahlblatt Mieterstrommodelle, Stand 11/2025 · pv magazine: Virtueller Summenzähler für GGV in Berlin, Dez. 2025

Netzbetreiber

Ohne Netzbetreiber geht nichts

Ob die GGV überhaupt umgesetzt werden kann, entscheidet der örtliche Netzbetreiber. Die meisten lassen sie nur über externe Messstellenbetreiber zu. Auch das neue GGV-Portal von Stromnetz Berlin setzt voraus, dass der Netzbetreiber selbst die Smart Meter betreibt. Offen bleibt, wie Häuser abgerechnet werden, in denen einzelne Wohnungen schon einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber haben, und deren Messwerte mit denen des Netzbetreibers zusammengeführt werden müssen. Dazu kommt ein holpriger Smart-Meter-Rollout: Eingebaute Geräte liefern teils monatelang keine Daten.

5 von 50Netzbetreibern

setzen die GGV selbst zu geringen Kosten um, nur Stromnetz Berlin bietet seit Oktober 2026 ein Portal für den Massenbetrieb

60 %der Antworten

nennen Netz- oder Messstellenbetreiber als größte Hürde, meist wegen fehlender IT

91 %der Messstellenbetreiber

sehen selbst Probleme beim Smart-Meter-Rollout

Umfrage Feb. bis März 2026, nicht repräsentativ. Befragung des vzbv Mai bis Juni 2026.

Quellen: 1000 GW Institut / Bündnis Bürgerenergie: Umfrage zur GGV-Umsetzung, Mai 2026 · vzbv: Befragung zum Smart-Meter-Rollout, Aug. 2026

Planung

Geplant wird mit Durchschnittswerten, nicht mit Ihren Bewohnern

Ob sich die GGV lohnt, wird vorab mit Standardlastprofilen berechnet. Diese Kurven bilden den Durchschnitt sehr vieler Haushalte ab. Eine einzelne Wohnung verhält sich anders: Wer tagsüber arbeitet, verbraucht mittags kaum Strom, wer im Homeoffice ist, deutlich mehr.

Gemessen

Die Abrechnung

Der Messstellenbetreiber teilt den Solarstrom je Viertelstunde auf Basis der Messwerte zu. Jede Wohnung bekommt zwei Rechnungen: Solarstrom vom Betreiber, Reststrom vom eigenen Anbieter.

Angenommen

Planung, Preis und Schlüssel

Eigenverbrauch, kWh-Preis und Amortisation beruhen auf Profilen. Bei einem festen Aufteilungsschlüssel erhält jede Wohnung einen vorab bestimmten Anteil, egal wann dort Strom gebraucht wird. Jeder Mieterwechsel verändert die Rechnung.

Noch stärker gilt das beim klassischen Mieterstrom mit Summenzähler: Dort rechnen Netzbetreiber den Verbrauch nicht teilnehmender Wohnungen über Profile in einen synthetischen Lastgang um und korrigieren ihn einmal im Jahr.

Quellen: BDEW: Standardlastprofile Strom · Bündnis Bürgerenergie: Leitfaden Mieterstrom und GGV, Feb. 2026 · Stuttgart Netze: Auswahlblatt Mieterstrommodelle, Stand 11/2025

Speicher

Ein Speicher in der GGV braucht Zusatzaufwand

Das Gesetz erlaubt die Zwischenspeicherung im selben Gebäude. Schwierig sind Regelung und Messung.

So macht es WohnStrom: Die Messung je Wohnung läuft in Echtzeit, unter einer Sekunde genau. Solaranlage und Speicher lassen sich so nach dem tatsächlichen Verbrauch jeder Wohnung regeln, statt nach Viertelstundenwerten vom Vortag.
  • Echtzeit gegen Viertelstunde: Ein Speicher regelt im Sekundentakt, die GGV-Daten kommen als 15-Minuten-Werte, meist erst am Folgetag. Der Speicher weiß nicht, welche Wohnung gerade teilnimmt.
  • Nichtteilnehmer: Was der Speicher an nicht teilnehmende Wohnungen abgibt, zählt in der GGV rechnerisch als Einspeisung, also zum Einspeisetarif statt zum Solarstrompreis.
  • Laden aus dem Netz: Netzstrom im Speicher muss von Solarstrom abgegrenzt werden. Die exakte Abgrenzung nach der neuen MiSpeL-Festlegung braucht zusätzliche Zähler, auch am Netzanschluss.

Aufwand

Verwaltung und Teilnahme

Betreiberpflichten

Aus dem Eigentümer wird ein Stromabrechner

Wer eine GGV-Anlage betreibt, schließt mit jeder Wohnung einen Gebäudestromnutzungsvertrag, rechnet den Solarstrom ab, meldet den Aufteilungsschlüssel an den Netzbetreiber und informiert bei Ausfällen. Bei jedem Ein- oder Auszug beginnt das von vorn.

Teilnahmequote

Teilnahme ist freiwillig, die Wirtschaftlichkeit nicht

Jeder Haushalt entscheidet selbst und behält seinen Stromvertrag samt Grundgebühr. Eine Förderung wie beim Mieterstrom gibt es nicht. Je weniger Wohnungen teilnehmen, desto weniger Solarstrom wird im Haus genutzt.

Quellen: § 42b EnWG · 1000 GW Institut / Bündnis Bürgerenergie: Umfrage zur GGV-Umsetzung, Mai 2026

Der WohnStrom-Weg

Solarstrom ohne Messkonzept und Stromabrechnung

WohnStrom speist den Solarstrom direkt hinter dem Wohnungszähler ein. Jede Wohnung nutzt ihren Anteil automatisch, ohne neue Zähler, ohne Stromlieferverträge und ohne Stromabrechnung. Installiert wird an einem Tag durch Elektriker und Solarteure aus Ihrer Region, für Häuser mit 6 bis 20 Wohnungen je Aufgang.

GGV (§ 42b EnWG)SolarMatrix WohnStrom
ZählerSmart Meter in jeder teilnehmenden Wohnungkein Zählertausch
Messtakt15-Minuten-Werte, meist erst am Folgetag verfügbarEchtzeit je Wohnung, unter einer Sekunde genau
MesskonzeptAbstimmung mit Netz- und Messstellenbetreiber zwingendkein Messkonzept nötig
AbrechnungBetreiber rechnet Solarstrom je Wohnung abkeine Stromabrechnung
VerträgeGebäudestromnutzungsvertrag mit jeder WohnungTeil der Mietsache bzw. des Gemeinschaftseigentums
Speichernur mit zusätzlicher Mess- und Regeltechnikzentrale Batterie, in Echtzeit nach dem Verbrauch jeder Wohnung geregelt
Kosten für BewohnerkWh-Preis für Solarstrom plus Messentgelteals Modernisierung oder pauschal umlagefähig
UmsetzungSmart-Meter-Einbau bis zu vier Monate nach Bestellung, dazu Abstimmung mit dem NetzbetreiberEinbau an einem Tag

WohnStrom und GGV sind nicht kombinierbar: Je Gebäude gilt ein Modell. Vergleich vor Veröffentlichung juristisch prüfen lassen (vergleichende Werbung)

Häufige Fragen

Fragen zur GGV

Ist die GGV ein schlechtes Modell?

Nein. Die GGV ist ein sinnvoller gesetzlicher Rahmen: kein Reststromverkauf, jeder Haushalt behält seinen Stromanbieter. In der Praxis scheitert sie oft an Smart Metern, Netzbetreibern und Aufwand.

Wird bei der GGV geschätzt statt gemessen?

Abgerechnet wird auf Basis gemessener 15-Minuten-Werte. Geplant und kalkuliert wird aber meist mit Standardprofilen, und bei einem festen Schlüssel erhält jede Wohnung einen vorab festgelegten Anteil. WohnStrom misst je Wohnung in Echtzeit.

Gibt es eine GGV ohne Smart Meter?

Nein. Auch mit virtuellem Summenzähler braucht jede teilnehmende Wohnung ein Smart Meter, dann sogar jeder Zählpunkt im Haus. Gespart wird nur der Wandlerschrank am Hausanschluss.

Kann ich WohnStrom und GGV kombinieren?

Nein. WohnStrom und GGV sind nicht kombinierbar. Sie entscheiden sich je Gebäude für ein Modell. Wir vergleichen beide gern für Ihr Objekt.

Was kostet die Messung bei der GGV?

Grundzuständige Messstellenbetreiber dürfen je teilnehmender Wohnung bis zu 90 € pro Jahr und einmalig 100 € berechnen. Viele verzichten auf die Zusatzentgelte. Maßgeblich ist das Preisblatt Ihres Netzbetreibers.

Stand Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Stand: . Vereinfachte Darstellung, keine Rechtsberatung.

Nächster Schritt

Welches Modell passt zu Ihrem Gebäude?

Wir vergleichen GGV, Mieterstrom und WohnStrom für Ihr Objekt, mit Ihren Wohnungen und Ihrem Dach.

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