MiSpeL: Speicher werden flexibel. Für Mieterstrom und GGV wird es noch komplizierter
Seit dem 1. Oktober 2026 dürfen Speicher Solar- und Netzstrom mischen, ohne die Förderung zu verlieren. Für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bringt das vor allem zusätzliche Zähler, Formeln und Abstimmung mit dem Netzbetreiber.
SolarMatrix GmbH · Dirk Vollmann, Mitgründer / Partnerschaften
Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2026 die Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten beschlossen, kurz MiSpeL. Bisher galt: Wer einen Speicher auch aus dem Netz lädt, verliert die EEG-Förderung für den gespeicherten Solarstrom. MiSpeL erlaubt jetzt den Mischbetrieb, wenn die Strommengen sauber abgegrenzt werden.
Was MiSpeL regelt
Die Abgrenzungsoption steht allen offen. Der Speicher hängt an einem eigenen Zähler, und alle 15 Minuten werden Solarstrom, Netzstrom, Einspeicherung und Verbrauch im Haus erfasst und nach festen Formeln zugeordnet.
Die Pauschaloption ist für Solaranlagen bis 30 kWp gedacht, vor allem im Eigenheim und im Kleingewerbe. Ein viertelstundengenauer Zähler am Hausanschluss genügt. Anwenden darf man sie aber erst, wenn die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat.
Bis zum 30. September 2027 braucht jeder Anwender außerdem das Einverständnis von Netzbetreiber und Messstellenbetreiber.
Mieterstrom und GGV kommen in der Festlegung nicht vor
Das Hintergrundpapier der Bundesnetzagentur behandelt Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Mehrparteienhäuser nicht. Nach einem Bericht der ZfK aus der Konsultationsphase schließen sich Mieterstromzuschlag und MiSpeL-Optionen an derselben Einspeisestelle aus, und für kombinierte Modelle gibt es keinen ausformulierten Rechtsrahmen. Wer im Mehrfamilienhaus einen flexiblen Speicher betreiben will, steht damit vor offenen Fragen.
Noch mehr Zähler für Modelle, die schon an Zählern scheitern
Die GGV braucht schon heute ein Smart Meter in jeder teilnehmenden Wohnung. Die Abgrenzungsoption verlangt zusätzlich einen eigenen Zähler am Speicher und Viertelstundenwerte am Netzanschluss. Das ist genau die Messung am Hausanschluss, die die GGV ohne Summenzähler eigentlich vermeiden wollte.
Will ein Mieterstrom-Projekt den Speicher flexibel nutzen, kommen die MiSpeL-Formeln zu Summenzähler, Lieferverträgen und Abrechnung hinzu. Und wer den Mieterstromzuschlag behalten will, muss genau prüfen, an welcher Stelle der Speicher hängt.
Das Nadelöhr bleibt der Netzbetreiber
Bis Ende September 2027 geht ohne Einverständnis von Netz- und Messstellenbetreiber nichts. Es sind dieselben Netzbetreiber, die die GGV heute vielerorts nicht umsetzen. In einer Umfrage des 1000 GW Instituts und des Bündnis Bürgerenergie erreichten nur fünf von 50 bewerteten Netzbetreibern die Kategorie Unterstützer, keiner war massentauglich aufgestellt.
Ab 2029 droht zusätzlich AgNes
Mit AgNes plant die Bundesnetzagentur einen Grundpreisaufschlag für Prosumer im Niederspannungsnetz, laut Entwurf 70 bis 90 Prozent des regulären Grundpreises. Mieterstrom und GGV sind ausdrücklich betroffen. Bei der GGV fällt der Aufschlag für jede teilnehmende Wohnung an, egal wie viel Solarstrom sie tatsächlich bezieht. Beim Mieterstrom fällt er einmal am Summenzähler an.
Ein GGV-Anbieter hat das in pv magazine für ein Haus mit 20 Wohnungen in Köln durchgerechnet: bis zu 2.700 Euro Aufschlag im Jahr mit GGV, 135 Euro mit Mieterstrom. Je Bewohner stünden 105 bis 135 Euro Aufschlag einem Solarvorteil von 90 bis 120 Euro gegenüber. Die GGV würde die Stromrechnung der Bewohner damit erhöhen.
Magdalena Strasburger hat es auf LinkedIn für zehn Wohnungen vorgerechnet: Bei 73 Euro Grundpreis und 80 Prozent Aufschlag zahlt ein Mieterstrom-Haus 58,40 Euro im Jahr, ein GGV-Haus 584 Euro. Gleicher Netzanschluss, gleiche Anlage, zehnfacher Aufschlag.
Steckersolargeräte nimmt der Entwurf ausdrücklich aus, dazu zählt der WohnStrom Erzeuger. Beschlossen werden soll AgNes bis Ende 2026.
Was das für WohnStrom heißt
WohnStrom verkauft keinen Strom und braucht weder Stromlieferverträge noch ein Smart Meter je Wohnung. Jede Wohnung hat ihren eigenen Kleinsterzeuger hinter dem eigenen Netzzähler. Solaranlage und Batterie werden je Wohnung in Echtzeit geregelt, unter einer Sekunde genau, statt nach Viertelstundenwerten vom Vortag. Welche Rolle MiSpeL für einzelne Konfigurationen spielt, etwa beim Laden aus dem Netz, klären wir im Einzelfall mit Netzbetreiber und Rechtsberatung.
Fazit
MiSpeL ist ein Fortschritt für Speicher im Eigenheim und im Gewerbe. Für Mieterstrom und GGV bringt die Festlegung vor allem mehr Messung, mehr Formeln und mehr Abhängigkeit vom Netzbetreiber. Im typischen Mehrfamilienhaus mit 6 bis 20 Wohnungen je Aufgang ist der einfachere Weg einer, der ohne Stromverkauf und Messkonzept auskommt.
Quellen
- Bundesnetzagentur: MiSpeL-Festlegung und Hintergrundpapier, 1. Oktober 2026
- ZfK: EEG, AgNes, MiSpeL, was sich bei Mieterstrom und Co. ändert, 2026
- HTW Berlin, Forschungsgruppe Solarspeichersysteme: MiSpeL und Speicher, 2026
- 1000 GW Institut und Bündnis Bürgerenergie: Umfrage zur Umsetzung der GGV, Mai 2026
- Bundesnetzagentur: AgNes-Festlegungsentwurf, August 2026
- pv magazine: AgNes, was hast du gegen die GGV?, August 2026
