Mieterstrom, GGV oder WohnStrom? Entscheidungshilfe für Eigentümer
Bis zu 20,4 Mio. Wohnungen in Mehrfamilienhäusern könnten Solarstrom vom eigenen Dach nutzen, doch bei der Bundesnetzagentur sind erst rund 5.400 Mieterstromanlagen gemeldet. Drei Modelle im Vergleich und für wen welches passt.
SolarMatrix GmbH · Dirk Vollmann, Mitgründer / Partnerschaften
Das Potenzial ist groß: Laut IW im Ariadne-Projekt (Oktober 2025) könnten bis zu 20,4 Mio. Wohnungen in Mehrfamilienhäusern technisch mit gemeinsamem Solarstrom versorgt werden. Bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind aber erst rund 5.400 Mieterstromanlagen. Die Gründe: Messkonzepte, über 900 unterschiedliche Netzbetreiber, das Kopplungsverbot und geringe Teilnahmequoten.
Mieterstrom (§ 42a EnWG)
Der Vermieter oder ein Dienstleister wird Stromlieferant und versorgt die Mieter voll, auch mit Reststrom. Der Preis ist bei 90 % des Grundversorgungstarifs gedeckelt. Jeder Haushalt entscheidet einzeln, ob er teilnimmt.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG)
Seit Mai 2024 kann nur der Solarstrom abgegeben werden, den Reststrom wählt jeder Haushalt selbst. Dafür braucht jeder Teilnehmer ein Smart Meter und einen eigenen Gebäudestromnutzungsvertrag.
WohnStrom
Der Solarstrom entsteht als Teil der Wohnung, hinter dem eigenen Zähler. Es gibt keinen Stromverkauf, keinen Liefervertrag und kein Smart Meter je Wohnung. Die Anlage wird wie eine Modernisierung umgelegt, und alle Wohnungen können profitieren.
Für wen passt was?
- Großes Quartier mit eigenem Energiedienstleister: Mieterstrom kann passen
- Wenige, sehr engagierte Haushalte mit Smart Meter: GGV kann passen
- Typisches Mehrfamilienhaus mit 6 bis 20 Wohnungen je Aufgang: WohnStrom ist meist der einfachste Weg
