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VDE-AR-N 4105:2026: Was die Neufassung für Mehrfamilienhäuser bedeutet

Seit dem 1. März 2026 gilt die überarbeitete Anschlussnorm. Erzeugungsanlagen bis 800 VA laufen als Kleinsterzeugungsanlagen im vereinfachten Verfahren. Für WohnStrom heißt das: eine einfache Anmeldung je Wohnung.

SolarMatrix GmbH · Dirk Vollmann, Mitgründer / Partnerschaften

Die VDE-AR-N 4105 ist die Anwendungsregel des VDE FNN für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz. Sie ist kein Gesetz, wird aber über die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber und den Netzanschlussvertrag verbindlich. Die Neufassung 2026-03 wurde am 27. Februar 2026 veröffentlicht und gilt seit dem 1. März 2026. Die Muster-TAB des BDEW wurde zum 31. Juli 2026 angepasst; bis zum 1. März 2027 dürfen Netzbetreiber noch nach den alten Regeln verfahren.

Was sich ändert

  • Erzeugungsanlagen bis 800 VA Wechselrichterleistung gelten als Kleinsterzeugungsanlagen, auch mit DC- oder AC-gekoppeltem Speicher. Maßgeblich ist die Einspeiseleistung, nicht die Modulleistung.
  • Für sie gilt das vereinfachte Anmeldeverfahren: Formular F.1.2 des VDE FNN, ohne Unterschrift eines Elektrofachbetriebs, dazu die Meldung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats.
  • Die 800-VA-Grenze muss vom Hersteller fest hinterlegt sein, nachgewiesen durch Typenschild und Einheitenzertifikat nach 4105:2026-03. Eine Begrenzung, die der Nutzer selbst in der Software ändern könnte, reicht nicht.
  • Der NA-Schutz muss den Wechselrichter im Fehlerfall in unter 200 Millisekunden vom Netz trennen.
  • Kleinspeicher sind erstmals ausdrücklich geregelt; bisher war das eine Grauzone.

Was das für Mehrfamilienhäuser bedeutet

Bisher galt: Eine Solaranlage auf dem Mehrfamilienhaus ist eine Großanlage mit vollem Netzanschlussverfahren, Messkonzept und Einspeisevertrag. Die Neufassung öffnet einen zweiten Weg. Jede Wohnung erhält einen eigenen Kleinsterzeuger bis 800 VA mit eigenem Strang hinter ihrem Netzzähler, und jede dieser Einheiten fällt in die vereinfachte Kategorie.

Genau so arbeitet WohnStrom. Solaranlage und Batterie werden gemeinsam errichtet, der WohnStrom Erzeuger je Wohnung ist fest installiert, die Firmware begrenzt die Leistung herstellerseitig auf 800 VA, und die Anmeldung läuft je Zählpunkt im vereinfachten Verfahren. Es gibt keinen Stromverkauf, deshalb auch keinen Mieterstromvertrag und keine Stromabrechnung. Die Anwendung je Zählpunkt stimmen wir mit den Netzbetreibern ab; Stellungnahmen erhalten Sie auf Anfrage.

Was Eigentümer jetzt tun können

  • Beim Netzbetreiber nachfragen, ob die neue TAB schon umgesetzt ist. Bis März 2027 sind beide Fassungen möglich.
  • Bei einer anstehenden Dachsanierung die Solarpflicht mit einer Anlage erfüllen, deren Strom in den Wohnungen bleibt.
  • Die Zählerplätze prüfen lassen: Für WohnStrom bleiben die vorhandenen Zähler.

Häufige Fragen

Zählt die Modulleistung oder die Wechselrichterleistung? Die Wechselrichterleistung. Eine Kleinsterzeugungsanlage darf höchstens 800 VA einspeisen; Solarmodule und Speicher dahinter dürfen größer sein.

Brauche ich einen Smart Meter? Für die Kleinsterzeugungsanlage selbst nicht. Alte Ferraris-Zähler tauscht der Messstellenbetreiber kostenlos gegen moderne Messeinrichtungen.

Gilt das auch für Bestandsanlagen? Bestehende Anlagen laufen in der Regel nach den Regeln weiter, nach denen sie angemeldet wurden. Die Neufassung betrifft neue Anmeldungen.

Quellen

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