SolarPLUS L: WohnStrom-Komponenten in Berlin förderfähig, mit 30 bis 50 % Zuschuss
Die IBB Business Team GmbH hat die Zuordnung der WohnStrom-Komponenten zu SolarPLUS L bestätigt: Speicher, Manager, Verteiler, Erzeuger und die Installation im Keller sind förderfähig. WEGs erhalten 50 %, Wohnungsunternehmen 30 bis 40 %.
SolarMatrix GmbH · Dirk Vollmann, Mitgründer / Partnerschaften
Das Land Berlin fördert über SolarPLUS L Photovoltaik mit Speicher und Messplätze in Mehrfamilienhäusern. Welche Komponenten eines WohnStrom-Systems darunter fallen, haben wir mit der Senatsverwaltung und der IBB Business Team GmbH abgestimmt. Im September 2026 hat die IBB die Zuordnung bestätigt: Förderfähig ist alles ab Eingang in den Keller.
Was gefördert wird
- Batteriespeicher mit Batteriemanagement
- WohnStrom Manager (zentrales Steuergerät) und WohnStrom Verteiler
- WohnStrom Erzeuger je Wohnung, soweit am Speicher betrieben
- Laderegler; Hybridwechselrichter ganz, wenn nur zum Laden genutzt, sonst zu zwei Dritteln
- Umbau des zentralen Zählerschranks und die Installation im Keller
- Gutachten und Machbarkeitsstudien, zum Beispiel vor einem Beschluss
Nicht gefördert werden Solarmodule, Montagegestell und DC-Kabel vom Dach sowie die Arbeiten auf dem Dach. Dafür gilt auf die Solarkomponenten der Mehrwertsteuersatz von 0 %.
Fördersätze
- Natürliche Personen, kleine Unternehmen und WEGs: 50 % auf PV-Anlage mit Speicher und auf Messplätze, 65 % auf Gutachten
- Mittlere Unternehmen: 40 % und 55 %
- Große Unternehmen: 30 % und 45 %
- Höchstbetrag 30.000 € je Vorhaben für PV mit Speicher, 15.000 € für Messplätze und für Gutachten
Die Richtlinie gilt seit dem 2. Januar 2026. Der Antrag wird online bei der IBB Business Team GmbH gestellt, und zwar vor der Beauftragung: Schon die Beauftragung gilt als Vorhabenbeginn. Maßgeblich ist der Bescheid im Einzelfall.
Was das für ein Gebäude bedeutet
Im Beispiel mit 24 Wohnungen, 48 kWp und 96 kWh Speicher kostet WohnStrom rund 4.200 € je Wohnung. Mit 30 % Förderung für ein großes Wohnungsunternehmen sinkt der Betrag auf rund 3.570 € je Wohnung, für eine WEG mit 50 % auf rund 3.140 €. Der Wirtschaftlichkeitsrechner berücksichtigt SolarPLUS L automatisch, wenn das Objekt in Berlin liegt. Die Förderübersicht gibt es als PDF auf zwei Seiten.
Quellen
- IBB Business Team: SolarPLUS L, Richtlinie gültig ab 02.01.2026
- Land Berlin: Pressemitteilung zu SolarPLUS, 2025
- SolarMatrix: Abstimmung mit Senatsverwaltung und IBB Business Team, Bestätigung der Komponentenzuordnung September 2026
