Solarpflicht bei der Dachsanierung: So bleibt der Nutzen in den Wohnungen
In Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg und weiteren Ländern löst eine Dachsanierung die Solarpflicht aus. Wer nur einspeist, verschenkt den Nutzen. Mit WohnStrom versorgt die Pflichtanlage die Wohnungen.
SolarMatrix GmbH · Dirk Vollmann, Mitgründer / Partnerschaften
Immer mehr Bundesländer verpflichten Eigentümer, bei einer Dachsanierung Solaranlagen zu errichten. In Berlin gilt das seit Januar 2023 für wesentliche Dachumbauten, mit mindestens 30 % der Bruttodachfläche. Ähnliche Regeln gibt es unter anderem in Baden-Württemberg, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Das Problem der reinen Einspeisung
Viele Eigentümer erfüllen die Pflicht mit einer Anlage, die alles ins Netz speist. Der Strom geht dann am Gebäude vorbei, und die Mieter haben nichts davon. Ab 2027 soll zudem die feste Einspeisevergütung für kleine Anlagen entfallen.
Pflicht erfüllen, Nutzen behalten
Mit WohnStrom versorgt dieselbe Dachanlage die Wohnungen direkt. Die Kosten sind als Modernisierung oder pauschal umlagefähig, die Mieter sparen Stromkosten, und die Pflicht ist erfüllt.
Checkliste vor der Dachsanierung
- Solarpflicht und Mindestbelegung im eigenen Bundesland prüfen
- Statik und Leitungswege früh mit einplanen
- Förderprogramme vor Auftragsvergabe beantragen
- Mieter rechtzeitig informieren (Modernisierungsankündigung)
